Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- BGH: Fristgerechter Zugang einer E-Mail mit fristwahrenden Schriftsätzen in der Anlage muss vom absendenden Rechtsanwalt überprüft werdenveröffentlicht am 4. Februar 2014
BGH, Beschluss vom 17.07.2013, Az. I ZR 64/13
§ 85 Abs. 2 ZPO, § 233 ZPO, § 544 Abs. 1 S.2 ZPODer BGH hat entschieden, dass bei Übersendung einer E-Mail, mit der ein beim Bundesgerichtshof zugelassener Rechtsanwalt beauftragt wird, ein Rechtsmittel (hier: Nichtzulassungsbeschwerde) einzulegen, vom Absender immer zu überprüfen ist, ob die E-Mail den Adressaten zeitig erreicht hat. Es bestehe die Gefahr, dass eine E-Mail-Nachricht den Empfänger wegen einer technischen Störung bei der Übermittlung nicht erreiche. Um sicherzustellen, dass eine E-Mail den Adressaten erreicht hat, habe der Versender über die Optionsverwaltung eines E-Mail-Programms die Möglichkeit, eine Lesebestätigung anzufordern. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)