Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Augsburg: Schadensersatz wegen negativer Amazon-Bewertung gibt es nur, wenn der Händler eine unberechtigte Kritik nachweisen kannveröffentlicht am 11. August 2014
LG Augsburg, Urteil vom 30.07.2014, Az. 021 O 4589/13
§ 823 BGB, § 1004 BGBDas LG Augsburg hat entschieden, dass ein Händler keinen Schadensersatz wegen einer negativen Bewertung bei Amazon geltend machen kann, wenn er nicht nachweist, dass die Kritik des Käufers unberechtigt war. Vorliegend hatte der Käufer eines Fliegengitters eine falsche Montageanleitung moniert, weshalb er das Gitter nicht anbringen konnte und dieses unbrauchbar wurde. Als der Käufer sich auf Aufforderung des Händlers weigerte, die Bewertung zu löschen, eskalierte der Streit, der Käufer beschwerte sich bei Amazon und das Verkäuferkonto wurde gesperrt. Der Händler machte nun Umsatzeinbußen von ca. 40.000,00 EUR als Schadensersatz geltend. Auf Grund des nicht erbrachten Nachweises, dass die Kritik nicht zutreffend gewesen sei, wies das Gericht die Klage jedoch ab.
- LG Augsburg: Äußerungen von Nutzern des Onlineforums einer Zeitung unterfallen nicht der Pressefreiheitveröffentlicht am 6. Mai 2013
LG Augsburg, Beschluss vom 19.03.2013, Az. 1 Qs 151/13
§ 53 Abs. 1 StPO, § 97 Abs. 5 S. 1 StPO, § 160a Abs. 2 StPODas LG Augsburg hat entschieden, dass Beiträge von Nutzern im Onlineforum einer Zeitung nicht der Pressefreiheit unterfallen und der Herausgeber der Zeitung diesbezüglich kein Zeugnisverweigerungsrecht geltend machen kann. Im Gegensatz zu abgedruckten Leserbriefen unterfielen solche Äußerungen nicht dem Schutzbereich des § 53 StPO, da eine redaktionelle Aufbereitung der Beiträge nicht stattfinde. Sie würden weder überarbeitet noch vor Veröffentlichung überprüft. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Augsburg: Zur unzulässigen Werbung mit kostenloser Rechtsberatung durch einen Fahrzeugpflegebetriebveröffentlicht am 17. Oktober 2012
LG Augsburg, Endurteil vom 13.09.2012, Az. 1 HK O 4443/11
§ 3 RDG, § 5 Abs. 1 S. 1 RDGDas LG Augsburg hat entschieden, dass eine auf den Bereich der Fahrzeugpflege und Fahrzeugaufbereitung spezialisierte GmbH im geschäftlichen Verkehr keine Rechtsberatung anbieten darf, wenn sie hierzu keine amtliche Erlaubnis vorweisen kann. Die Beklagte hatte im vorliegenden Fall auf ihrer Webseite als Zusatzleistung eine halbe Stunde Rechtsberatung zum Nulltarif angeboten, ohne dass dies als Nebenleistung im Sinne von § 5 Abs. 1 S. 1 RDG gewertet wurde. (mehr …)
- LG Augsburg: Zur irreführenden Werbung „Zu 85 % aus gesunder Milch“, wenn dem Produkt 36 % Sahne beigemischt istveröffentlicht am 6. Oktober 2010
LG Augsburg, Urteil, Az. 1 HK O 1146/10
§§ 3; 5 UWGDas LG Augsburg hat entschieden, dass eine Molkerei das als Zwischenmahlzeit für Kinder beworbene Produkt „Monte“ nicht mit dem Hinweis „zu 85 Prozent aus gesunder Milch gemacht“ bewerben darf, wenn es tatsächlich nur zu 49 Prozent aus Vollmilch und zu 36 Prozent aus Sahne hergestellt ist. Der Anteil an Sahne und der dadurch bedingte höhere Fettanteil des Produkts werde durch die Werbung, so die Kammer, eindeutig verschleiert. Hierin liege eine Irreführung. Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt, da die Molkerei der Auffassung ist, dass auch Sahne „aus gesunder Milch“ gemacht sei. Die Berufung ist anhängig beim OLG München unter dem Az. 6 U 4168/10.
- LG Augsburg: Amerell erwirkt gegen DFB-Präsident Zwanziger Einstweilige Verfügung wegen einer Verletzung seines Persönlichkeitsrechtsveröffentlicht am 17. März 2010
LG Augsburg, Beschluss vom 16.03.2010
§§ 823 Abs. 1, 1004 BGBDas Landgericht Augsburg hat DFB-Präsident Theo Zwanziger nach einem Bericht u.a. von t-online verboten, die Affäre um den ehemaligen Schiedsrichtersprecher Amerell und Bundesliga-Referee Michael Kempter nicht mehr mit den Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche vergleichen. Anlass war die öffentliche Äußerung Zwanzigers: „Nur durch den Mut von Herrn Kempter konnten wir die Missstände aufdecken und können nun darauf reagieren. In anderen Bereichen dauert es bis zu 40 Jahre, ehe sich die Leute zu so etwas äußern.“ Hierin sah das Gericht dem Vernehmen nach einen unzulässigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Ex-Schiedsrichtersprechers, da Zwanziger „eine Beziehung zweier Erwachsener“ mit dem sexuellen Missbrauch von Kindern im kirchlichen Umfeld gleichgestellt habe. (mehr …)