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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 11. August 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Augsburg, Urteil vom 30.07.2014, Az. 021 O 4589/13
    § 823 BGB, § 1004 BGB

    Das LG Augsburg hat entschieden, dass ein Händler keinen Schadensersatz wegen einer negativen Bewertung bei Amazon geltend machen kann, wenn er nicht nachweist, dass die Kritik des Käufers unberechtigt war. Vorliegend hatte der Käufer eines Fliegengitters eine falsche Montageanleitung moniert, weshalb er das Gitter nicht anbringen konnte und dieses unbrauchbar wurde. Als der Käufer sich auf Aufforderung des Händlers weigerte, die Bewertung zu löschen, eskalierte der Streit, der Käufer beschwerte sich bei Amazon und das Verkäuferkonto wurde gesperrt. Der Händler machte nun Umsatzeinbußen von ca. 40.000,00 EUR als Schadensersatz geltend. Auf Grund des nicht erbrachten Nachweises, dass die Kritik nicht zutreffend gewesen sei, wies das Gericht die Klage jedoch ab.

  • veröffentlicht am 6. Mai 2013

    LG Augsburg, Beschluss vom 19.03.2013, Az. 1 Qs 151/13
    § 53 Abs. 1 StPO, § 97 Abs. 5 S. 1 StPO, § 160a Abs. 2 StPO

    Das LG Augsburg hat entschieden, dass Beiträge von Nutzern im Onlineforum einer Zeitung nicht der Pressefreiheit unterfallen und der Herausgeber der Zeitung diesbezüglich kein Zeugnisverweigerungsrecht geltend machen kann. Im Gegensatz zu abgedruckten Leserbriefen unterfielen solche Äußerungen nicht dem Schutzbereich des § 53 StPO, da eine redaktionelle Aufbereitung der Beiträge nicht stattfinde. Sie würden weder überarbeitet noch vor Veröffentlichung überprüft. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 17. Oktober 2012

    LG Augsburg, Endurteil vom 13.09.2012, Az. 1 HK O 4443/11
    § 3 RDG, § 5 Abs. 1 S. 1 RDG

    Das LG Augsburg hat entschieden, dass eine auf den Bereich der Fahrzeugpflege und Fahrzeugaufbereitung spezialisierte GmbH im geschäftlichen Verkehr keine Rechtsberatung anbieten darf, wenn sie hierzu keine amtliche Erlaubnis vorweisen kann. Die Beklagte hatte im vorliegenden Fall auf ihrer Webseite als Zusatzleistung eine halbe Stunde Rechtsberatung zum Nulltarif angeboten, ohne dass dies als Nebenleistung im Sinne von § 5 Abs. 1 S. 1 RDG gewertet wurde. (mehr …)

  • veröffentlicht am 6. Oktober 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Augsburg, Urteil, Az. 1 HK O 1146/10
    §§ 3; 5 UWG

    Das LG Augsburg hat entschieden, dass eine Molkerei das als Zwischenmahlzeit für Kinder beworbene Produkt „Monte“ nicht mit dem Hinweis „zu 85 Prozent aus gesunder Milch gemacht“ bewerben darf, wenn es tatsächlich nur zu 49 Prozent aus Vollmilch und zu 36 Prozent aus Sahne hergestellt ist. Der Anteil an Sahne und der dadurch bedingte höhere Fettanteil des Produkts werde durch die Werbung, so die Kammer, eindeutig verschleiert. Hierin liege eine Irreführung. Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt, da die Molkerei der Auffassung ist, dass auch Sahne „aus gesunder Milch“ gemacht sei. Die Berufung ist anhängig beim OLG München unter dem Az. 6 U 4168/10.

  • veröffentlicht am 17. März 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Augsburg, Beschluss vom 16.03.2010
    §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB

    Das Landgericht Augsburg hat DFB-Präsident Theo Zwanziger nach einem Bericht u.a. von t-online verboten, die Affäre um den ehemaligen Schiedsrichtersprecher Amerell und Bundesliga-Referee Michael Kempter nicht mehr mit den Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche vergleichen. Anlass war die öffentliche Äußerung Zwanzigers: „Nur durch den Mut von Herrn Kempter konnten wir die Missstände aufdecken und können nun darauf reagieren. In anderen Bereichen dauert es bis zu 40 Jahre, ehe sich die Leute zu so etwas äußern.“ Hierin sah das Gericht dem Vernehmen nach einen unzulässigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Ex-Schiedsrichtersprechers, da Zwanziger „eine Beziehung zweier Erwachsener“ mit dem sexuellen Missbrauch von Kindern im kirchlichen Umfeld gleichgestellt habe. (mehr …)

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