Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Bochum: Zur Zulässigkeit der Werbung mit durchgestrichenen Preisenveröffentlicht am 2. November 2015
LG Bochum, Urteil vom 10.09.2015, Az. 14 O 55/15
§ 3 UWG, § 5 UWG, § 8 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 7 ElektroGDas LG Bochum hat entschieden, dass eine irreführende Werbung vorliegt, wenn ein durchgestrichener Preis neben einem niedrigeren Preis angezeigt wird und der „Streichpreis“ sich dabei auf eine nicht existierende unverbindliche Herstellerpreisempfehlung bezieht. Für eine Zulässigkeit eines solchen Angebots müsse eine veröffentlichte, nachweisbare tatsächliche Herstellerempfehlung vorliegen, die im entschiedenen Fall nicht beigebracht werden konnte. Darüber hinaus sei es wettbewerbswidrig, mit einer rückwärts laufenden Uhr zu werben, die eine zeitliche Begrenzung des Angebots suggeriere, wenn die Uhr nach Ablauf immer wieder erneut auf 96 Stunden zurück gestellt werde und von Neuem zu laufen beginne. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- LG Bochum: Zur möglichen Irreführung bei Firmierung unter demselben Familiennamenveröffentlicht am 14. Oktober 2015
LG Bochum, Urteil vom 31.08.2015, Az. I-12 O 190/14
§ 5 UWGDas LG Bochum hat entschieden, dass bei zwei Unternehmen, die unter demselben Familiennamen firmieren und im selben Ort ansässig und derselben Branche tätig sind, die Hinzufügung eines kaum gebräuchlichen Vornamens bei der prioritätsjüngeren Firma einen ausreichenden Abstand der Unternehmen erzeugt. Ein lediglich mit einem Buchstaben abgekürzter Vorname als Zusatz genüge jedoch nicht, da die Gefahr von Verwechslungen und Irreführungen im telefonischen und schriftlichen Geschäftsverkehr dann zu groß sei. Bei fehlgelaufenen E-Mails liege kein wettbewerbswidriges Abfangen vor, wenn diese auf Grund einer Verwechslung der Domain den falschen Empfänger erreicht hätten. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- LG Bochum: Apothekenwerbung mit „Zwei Taler nach Arztbesuch“ ist zulässigveröffentlicht am 16. Februar 2015
LG Bochum, Urteil vom 26.11.2014, Az. 13 O 137/14
§ 4 UWG, § 8 UWG; § 78 AMGDas LG Bochum hat entschieden, dass die Werbung einer Apotheke mit dem Slogan „Zwei Taler nach Arztbesuch“ zulässig ist und insbesondere nicht gegen die Arzneimittelpreisbindung verstoße. Es fehle an einer Verknüpfung mit der Vorlage eines Rezepts oder dem Erwerb von Medikamenten oder anderen Waren. Berechtigt sei die ausgesprochene Abmahnung der Klägerin jedoch bezüglich zu kleiner Sternchenhinweise bei anderen Werbeangaben gewesen. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Bochum: Lieferfrist von 3 Wochen für eine Kinderfußdecke ist zu lang / Zur irreführenden Verwendung der Begriffe „Warenverfügbarkeit“, „Versandfertigkeit“ und „Lieferzeit“veröffentlicht am 14. Januar 2015
LG Bochum, Urteil vom 03.07.2013, Az. I-13 O 55/13
§ 308 Nr. 1 BGB, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWGDas LG Bochum hat entschieden, dass eine Lieferfrist von 3 Wochen für eine einfache Kinderfußdecke zu lang ist und dies als Wettbewerbsverstoß abgemahnt werden kann. Zudem stellte die Kammer fest, dass der Verbraucher nicht zwischen Warenverfügbarkeit, Versandfertigkeit und Lieferzeit unterscheide. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Bochum: Rechtsmissbräuchlichkeit ist nicht gegeben, „weil ist nicht“veröffentlicht am 19. Dezember 2014
LG Bochum, Urteil vom 26.11.2014, Az. I-13 O 129/14
§ 8 Abs. 4 UWGDas LG Bochum hat sakrosankt die Vorwürfe eines Abgemahnten zurückgewiesen, die ihm gegenüber ausgesprochene Abmahnung sei rechtsmissbräuchlich. (mehr …)
- LG Bochum: Amazon-Händler haftet auch für Wettbewerbsverstöße, die allein von Amazon zu verantworten sindveröffentlicht am 19. Dezember 2014
LG Bochum, Urteil vom 26.11.2014, Az. I-13 O 129/14
§ 5 UWG, § 5 a UWG, § 12 Abs. 1 S. 2 UWGDas LG Bochum hat entschieden, dass sich ein Händler, der die Internethandelsplattform Amazon zum Warenabsatz nutzt, Angaben in seinen Angeboten, die der Portalbetreiber den Warenangeboten hinzusetzt, als Handlung zurechnen lassen muss, wenn diese Angaben wettbewerbswidrig sind, ohne dass es auf den tatsächlichen Einfluss des Händlers gegenüber dem Portalbetreiber ankäme (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 05.03.2013 – 4 U 139/12). Im vorliegenden Fall habe der Beklagte die Marketingbedingungen der Streitverkündeten akzeptiert und bei Einstellen seiner Angebote in Kauf genommen, dass die Streitverkündete Änderungen an seinem Angebot vornimmt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Bochum: Widerrufsbelehrung muss Kontaktdaten – auch Telefonnummer, sofern vorhanden – enthaltenveröffentlicht am 16. Oktober 2014
LG Bochum, Urteil vom 06.08.2014, Az. 13 O 102/14
§ 8 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 355 BGB, § 356 BGBDas LG Bochum hat entschieden, dass die Widerrufsbelehrung eines Unternehmers dessen vollständige Kontaktdaten enthalten muss. Vorliegend waren Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse nicht in der Widerrufsbelehrung, sondern nur im Impressum enthalten. Dies genüge den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung nach Auffassung des Gerichts nicht. Seien diese Kontaktmöglichkeiten vorhanden – was vorliegend ausweislich des Impressums der Fall gewesen sei – müssten sie auch in die Widerrufsbelehrung aufgenommen werden. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Bochum: Verkauf von LEDs und Xenon-Brennern als Kfz-Beleuchtung nur mit CE-Kennzeichen, Prüfzeichen und Registrierung nach dem Elektrogesetzveröffentlicht am 11. August 2014
LG Bochum, Beschluss vom 12.05.2014, Az. 13 O 80/14
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWGDas LG Bochum hat entschieden, dass der Vertrieb von LEDs und Xenon-Brennern als Kraftfahrzeugbeleuchtung gegen das Wettbewerbsrecht verstößt, wenn keine Registrierung nach dem Elektrogesetz vorliegt und weiterhin die notwendigen CE-Kennzeichen und Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamtes fehlen. Auch müsse eine Bedienungsanleitung in deutscher Sprache beiliegen. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Bochum: Zum Erfüllungsort bei Webseiten-Erstellungveröffentlicht am 8. Oktober 2013
LG Bochum, Beschluss vom 16.09.2013, Az. I-5 O 89/13
§§ 631 ff BGB
Das LG Bochum hat entschieden, dass ein Vertrag über die Erstellung einer Webseite als Werkvertrag anzusehen ist. Die gerichtliche Zuständigkeit des Erfüllungsortes liege daher am Wohnort des Programmierers als Ausführer der Werktätigkeit. Unerheblich sei, an welchem Ort der Server stehe, auf dem die Webseite gespeichert werde. Letzteres sei nur relevant, wenn eine Rückabwicklung des Vertrags gefordert würde, so dass der Serverort als Austauschort für die zurückzugewährende Sache diene.
(mehr …) - LG Bochum: Ist die Nutzung einer fremden EAN-Nummer bei Amazon wettbewerbswidrig?veröffentlicht am 11. Juli 2013
LG Bochum, Urteil vom 03.11.2011, Az. 14 O 151/11
§ 3 UWG, § 5 UWGDas LG Bochum hatte in diesem Urteil die Frage zu entscheiden, ob ein Amazon-Händler unerlaubt die EAN-Nummer eines anderen Amazon-Händlers genutzt hatte. Dies wurde verneint. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)