Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Braunschweig: Die Verschleierung des Werbecharakters von Briefwerbung ist unzulässigveröffentlicht am 4. August 2015
LG Braunschweig, Urteil vom 19.03.2015, Az. 21 O 726/14
§ 4 Nr. 3 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 3 UWG, § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 7 UWGDas LG Braunschweig hat entschieden, dass der werbliche Charakter einer Briefsendung (hier: zu Gedenkmünzen) nicht verschleiert werden darf. Zwar müsse nicht schon der Umschlag die Werbung eindeutig erkennen lassen, aber nach Öffnen des Umschlags dürfe kein Zweifel daran bestehen, dass es sich um eine Werbesendung handele. Vorliegend habe das Schreiben jedoch einen amtlichen Eindruck erweckt und sei erst bei sorgfältigerem Durchlesen als Werbung erkennbar gewesen. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Braunschweig: Die anwaltliche Versicherung des Vorliegens einer mündlichen Prozessvollmacht genügt im Verfahren der einstweiligen Verfügungveröffentlicht am 3. März 2015
LG Braunschweig, Urteil vom 03.04.2014, Az. 22 O 904/13
§ 929 Abs. 2 ZPO, § 80 ZPO, § 88 Abs. 1 ZPO, § 178 Abs. 1 ZPODas LG Braunschweig hat entschieden, dass die Wirksamkeit der Vertretung des Verfügungsbeklagten durch einen Prozessbevollmächtigten in der mündlichen Verhandlung durch anwaltliche Versicherung, dass eine mündlich erteilte Prozessvollmacht des Beklagten vorliege, nachgewiesen ist. Die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht sei nicht erforderlich. Im vorliegenden Fall sei die einstweilige Verfügung allerdings deshalb aufzuheben, weil diese nicht an als solche erkennbare Geschäftsräume des Beklagten zugestellt worden sei. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Braunschweig: Markenrechtliche Erschöpfung tritt auch dann ein, wenn ein Auftragsfertiger die Ware weisungswidrig in den Verkehr bringtveröffentlicht am 19. Mai 2014
LG Braunschweig, Urteil vom 03.04.2014, Az. 22 O 334/14
§ 14 Abs. 2 MarkenG, § 14 Abs. 4 MarkenG, § 24 MarkenG, § 3 Abs. 1 Nr. 2 LMKVDas LG Braunschweig hat entschieden, dass markenrechtliche Erschöpfung an Produkten auch dann eintreten kann, wenn nicht die Markeninhaberin selbst die Ware innerhalb der EU in den Verkehr bringt, sondern ein Dritter als Auftragsfertiger, der zum Inverkehrbringen der Ware aber keine Erlaubnis hat. Insoweit muss sich der Markeninhaber bei einer Auftragsproduktion rechtlich so behandeln lassen, als ob er die Ware selbst in Verkehr gesetzt hat. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Braunschweig: Standbodenbeutel-Verpackung für das Getränk „Capri-Sonne“ genießt markenrechtlichen Schutzveröffentlicht am 13. Januar 2014
LG Braunschweig, Urteil vom 20.12.2013, Az. 22 O 1917/13
§ 14 MarkenG, § 15 MarkenGDas LG Braunschweig hat entschieden, dass die Deutsche SiSi-Werke Betriebs GmbH für das von ihr in Standbodenbeuteln vertriebene Getränk „Capri-Sonne“ markenrechtlichen Schutz genießt. Das Unternehmen verfügt insoweit über eine dreidimensionale Marke. Im Übrigen habe das Unternehmen durch die jahrelange Abfüllung des Fruchtsaftgetränks in den streitgegenständlichen Standbodenbeutel eine Sonderstellung und somit eine hervorgehobene Bekanntheit bei den Verbrauchern erlangt. Ebenso entschied zuvor das LG Hamburg (hier). Zur Pressemitteilung des Landgerichts: (mehr …)
- LG Braunschweig: Abgrenzungsvereinbarungen zwischen Markeninhabern können nicht ohne Weiteres gekündigt werdenveröffentlicht am 17. Oktober 2013
LG Braunschweig, Urteil vom 28.08.2013, Az. 9 O 2637/12
§ 314 BGBDas LG Braunschweig hat entschieden, dass die Kündigung einer markenrechtlichen Abgrenzungsvereinbarung nicht ohne Weiteres möglich ist, wenn die Vereinbarung selbst kein Kündigungsrecht enthält. Eine ordentliche Kündigung sei somit nicht möglich, für eine außerordentliche Kündigung fehle es vorliegend an einem wichtigen Grund. Ein solcher könne die wesentliche Änderung von Marktverhältnissen zwischen den Vertragsparteien sein, dies sei hier jedoch zu verneinen. Zur Pressemitteilung vom 28.08.2013:
- LG Braunschweig: Mandant muss Falschberatung des Rechtsanwalts beweisen / Rechtsanwalt unterliegt keiner Dokumentationspflichtveröffentlicht am 22. Juni 2010
LG Braunschweig, Urteil vom 02.12.2009, Az. 22 O 1079/09
§§ 280, 675 BGBDas LG Braunschweig hat entschieden, dass ein Mandant, der sich von seinem Rechtsanwalt falsch beraten glaubt und vorgibt, durch die Falschberatung einen Schaden erlitten zu haben, hinsichtlich der Falschberatung voll beweispflichtig ist. Umgekehrt genüge es für den Rechtsanwalt, wenn er im Prozess die wesentlichen Punkte der Erörterungen in einer Weise darstelle, die erkennen lasse, dass er den ihm obliegenden Aufklärungs- und Hinweispflichten gerecht geworden sei (BGH, NJW 1996, S. 2571). Eine darüber hinausgehende Verpflichtung, seine Ausführungen durch eine Dokumentation zu belegen, bestehe nicht. (mehr …)
- LG Braunschweig: Rechtsanwalt haftet, wenn er bei aussichtsloser Rechtslage nach einstweiliger Verfügung Mandanten nicht zur Abgabe einer Abschlusserklärung rätveröffentlicht am 21. Juni 2010
LG Braunschweig, Urteil vom 02.12.2009, Az. 22 O 1079/09
§§ 280, 675 BGB; § 140 Abs. 1 MarkenGDas LG Braunschweig hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt seine anwaltliche Beratungspflicht verletzt, wenn er es nach erfolglosem Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung und Aussichtslosigkeit der Hauptsache unterlässt, seinem Mandanten zur Abgabe einer Abschlusserklärung zu raten. Die Entscheidung findet Zustimmung, soweit es darum geht, den Mandanten über die grundsätzliche Möglichkeit einer Abschlusserklärung zu informieren. Kritischer sieht es dagegen aus, wenn der Rechtsanwalt wegen vermeintlicher Aussichtslosigkeit der Angelegenheit den Mandanten zur Abgabe einer solchen Erklärung drängen muss, um seiner Verantwortung gerecht zu werden. In Hinblick auf zahlreiche markenrechtliche Fälle, in denen nach vorinstanzlicher Bestätigung einer Rechtsauffassung der Bundesgerichtshof das Gegenteil angenommen hat, ist die Frage der „Aussichtslosigkeit“ in vielen unterinstanzlichen Auseinandersetzungen häufig kaum sicher zu beantworten. Das vorzeitige Geschlagengeben kann unter Umständen ebenso zur Schadensersatzpflicht des Rechtsanwalts führen. (mehr …)