Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Bremen: Was zu tun ist, um einem Ordnungsgeld wegen Verstoßes gegen eine einstweilige Verfügung zu entgehenveröffentlicht am 9. Juli 2012
LG Bremen, Beschluss vom 08.12.2011, Az. 7 O 1139/11
§ 890 Abs. 1, Abs. 2 ZPODas LG Bremen hat entschieden, dass ein Ordnungsgeld verwirkt wird, wenn nach einem Wettbewerbsverstoß bei Amazon eine einstweilige Verfügung ergeht und die Antragsgegnerin Amazon darauf hin um Löschung bittet, die (ausbleibende) Löschung aber nicht mehr nachgehend kontrolliert (zum Volltext der Entscheidung s. unten). Die Kammer erkannte insoweit auf ein „Organisationsverschulden“ des Geschäftsführers der Antragsgegnerin. „Dies folgt bereits aus der eigenen Schilderung der Schuldner … . Danach hat der Schuldner zu 2. zwar durch die Rücksprache mit seinem Vertragspartner Amazon eine Beseitigung der bereits ins Werk gesetzten Störung veranlasst. Auch wenn man unterstellt, dass der Vortrag der Schuldner zutrifft, dass er alle Produktanzeigen, auch die hier streitgegenständlichen, als zu löschen bezeichnet und Amazon darauf hingewiesen habe, welche Wichtigkeit sein Anliegen habe, so haben die Schuldner nicht dargelegt, dass sie die Umsetzung dieser Anweisungen durch Amazon auch gewissenhaft kontrolliert hätten. Hierzu waren die Schuldner zumindest im vorliegenden Fall aber verpflichtet. (mehr …)
- LG Bremen: Der Hinweis „Sie erhalten eine Rechnung mit separat ausgewiesener Mehrwertsteuer“ kann abgemahnt werdenveröffentlicht am 13. Januar 2010
LG Bremen, Beschluss vom 21.10.2008, Az. 12-O 479/08
§§ 3, 5 UWGDas LG Bremen hat einem Onlinehändler in einem bereits älteren Beschluss den Hinweis „Wir sind Händler – Sie erhalten also von uns eine detaillierte, steuerlich absetzbare Rechnung mit separat ausgewiesener Mehrwertsteuer“ mit der Begründung untersagt, dass es sich hierbei um eine verbotene Werbung mit Selbstverständlichkeiten handele. In einer aktuelleren Entscheidung (LG Bremen, Urteil vom 27.08.2009, Az. 12 O 59/09) hat die gleiche Kammer bei einem Verkauf von Waren bis zu einem Wert von 150,00 EUR in einem ähnlichen Hinweis unter Verweis auf § 33 Nr. 4 UStDV noch keine Irreführung gesehen (Link: LG Bremen). Eine gegenläufige Entscheidung findet sich vom LG Stuttgart (Link: LG Stuttgart).