Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Dortmund: Fahrschule darf nicht für (abgeschafftes) ASP-Seminar werbenveröffentlicht am 28. August 2015
LG Dortmund, Anerkenntnisurteil vom 13.08.2015, Az. 16 O 72/14
§ 3 UWG, § 5 UWGDas LG Dortmund hat entschieden, dass Fahrschulen (seit dem 01.05.2014) nur noch das „Fahreignungs-Seminar“ anbieten dürfen, bei dem bei bis zu 5 Punkten ein Punkt abgebaut werden kann. Die Bewerbung eines „ASP-Seminars“, welches im Gegenzug abgeschafft worden sei, sei irreführend. Fahrschulen dürfen nicht (mehr) für ein so genanntes Aufbauseminar zum Punkteabbau (ASP)-Seminar werben. Denn im Zuge der sogenannten „Punktereform“ ist das „ASP-Seminar“ abgeschafft worden. Darauf weist die Wettbewerbszentrale erneut aus Anlass eines jüngst abgeschlossenen Verfahrens hin (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 31.05.2012, Az. I-4 U 15/12 – FSF Seminar).
- LG Dortmund: Keine Wiederholungsgefahr für ehrverletzende Äußerungen, wenn diese bereits 3 Jahre zurückliegenveröffentlicht am 25. September 2014
LG Dortmund, Urteil vom 01.08.2014, Az. 3 O 500/13
§ 823 BGB, § 1004 BGBDas LG Dortmund hat den Unterlassungsanspruch eines Redakteurs gegen einen Stadtplanungsbeamten wegen der Unterlassung von ehrverletzenden Äußerungen abgelehnt. Es ging dabei um angeblich falsche Tatsachenbehauptungen wegen der rechtswidrigen Weitergabe von Informationen. Da dies allerdings bereits 3 Jahre zuvor geschehen war und es keine Anzeichen dafür gebe, dass diese Äußerungen wieder aufgegriffen werden würden, entfalle die Wiederholungsgefahr. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Dortmund: Augenoptiker darf bei Verkauf einer Brille nicht mit „1 Glas geschenkt!“ werbenveröffentlicht am 16. September 2014
LG Dortmund, Urteil vom 26.08.2014, Az. 25 O 104/14 – nicht rechtskräftig
§ 3 Abs. 3 UWG, Nr. 21 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG, § 7 Abs. 1 HWGDas LG Dortmund hat einem Augenoptiker verboten, mit der Zusage „1 Glas geschenkt! Das …-Gratis-Glas zu jeder Brille!“ zu werben. Hierin läge ein Verstoß gegen das Zuwendungsverbot gemäß § 7 Abs. 1 HWG und eine Irreführung des Verbrauchers. Das Glas werde im Ergebnis nicht geschenkt. Vielmehr sei das erste Glas zu kaufen, welches dann das zweite Glas mitfinanziere. Damit werde das Glas aber nicht geschenkt. Vielmehr werde ein 50%-iger Rabatt auf den Glaspreis eingeräumt. (mehr …)
- LG Dortmund: Irreführende Werbung über alternative Therapie-Methodenveröffentlicht am 11. September 2014
LG Dortmund, Urteil vom 13.05.2014, Az. 25 O 124/14
§ 3 Nr. 1 HWG; § 4 Nr. 11 UWG, § 3 UWG, § 5 Abs. 1, Abs. 2 UWG
Das LG Dortmund hat entschieden, dass die Werbung für Therapiemethoden (hier: Magnetfeldtherapie und Lasertherapie) irreführend und daher unzulässig ist, wenn Wirksamkeitsaussagen wie „optimierte Sauerstoffversorgung“,“aktiver Knochenaufbau“ oder „heilungsfördernde Wirkung“ getroffen werden, die wissenschaftlich nicht nachgewiesen sind. Zum Nachweis solcher Aussagen sei erforderlich, dass die therapeutische Wirksamkeit grundsätzlich durch randomisierte, placebo-kontrollierte Doppelblindstudien bestätigt sein und eine gesicherte Kenntnis der Wissenschaft darstellen müsse. Die streitgegenständlichen Methoden seien jedoch umstritten. Zum Volltext der Entscheidung: - LG Dortmund: Die Verlängerung der Vertragslaufzeit durch eine intransparente Kündigungsklausel eines Software-Betreuungsvertrages ist unzulässigveröffentlicht am 22. August 2014
LG Dortmund, Urteil vom 02.07.2014, Az. 10 O 14/14
§ 307 BGBDas LG Dortmund hat entschieden, dass eine AGB-Klausel eines Softwarebetreuungsvertrages mit dem Wortlaut „Die Vereinbarung wird auf unbestimmte Dauer geschlossen und richtet sich nach dem Nutzungszeitraum der Q-Softwarelizenz. Die Mindestlaufzeit beträgt zwei Jahre und ist im Anschluss mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalenderjahres mit eingeschriebenem Brief zu kündigen.“ teilweise unwirksam ist. Zwar könne unproblematisch eine Mindestlaufzeit festgelegt werden, die nachfolgende Kündigungsregelung sei jedoch intransparent und daher nicht anwendbar. Dem Vertragspartner müsse es möglich sein, zum Ende der Mindestlaufzeit tatsächlich zu kündigen. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Dortmund: Fehlendes Impressum eines Rechtsanwalts bei XING ist nicht immer ein Wettbewerbsverstoßveröffentlicht am 15. Juli 2014
LG Dortmund, Urteil vom 14.05.2014, Az. 5 O 107/14
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 5 TMGDas LG Dortmund hat entschieden, dass kein Wettbewerbsverstoß gegenüber einem Konkurrenten vorliegt, wenn ein Rechtsanwalt auf der Plattform XING kein Impressum vorhält. Es liege dadurch keine spürbare Beeinträchtigung des Wettbewerbs vor. Dies sei vorliegend jedoch vornehmlich auf die Entfernung des Verfügungsklägers zum Beklagten (Stuttgart – Hamm) zurückzuführen. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Dortmund: AGB-Klausel einer Unternehmensberatung, die im Falle der Vertragsbeendigung einen Pauschal-Stundensatz festlegt, ist unwirksamveröffentlicht am 13. Februar 2014
LG Dortmund, Urteil vom 03.01.2014, Az. 10 O 12/13
§ 307 Abs. 1, 2 Nr. 1 BGBDas LG Dortmund hat entschieden, dass die AGB-Klausel „Der Klient hat das Recht, auch ohne Angaben von Gründen die Beratungsdienste zu beenden. In einem solchen Fall bezahlt er lediglich die bis dahin geleisteten Stunden, zumindest einen Pauschalsatz von 20 Stunden, es sei denn, der Berater kann innerhalb dieser Zeit anderweitig eingesetzt werden.“ in einem Vertrag über Unternehmensberatung unwirksam ist, weil sie dazu geeignet ist, den Kunden von der Ausübung seines Kündigungsrechts gemäß § 627 Abs. 1 BGB abzuhalten. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Dortmund: Bei ähnlicher Grundform, aber erheblichen Unterschieden der Einzelmerkmale besteht keine unlautere Leistungsübernahme einer Handtascheveröffentlicht am 11. Februar 2014
LG Dortmund, Urteil vom 17.01.2014, Az. 3 O 204/13 § 8 Abs. 1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 9a UWG, § 4 Nr. 9b UWG
Das LG Dortmund hat entschieden, dass der Vertrieb einer Handtasche keine unlautere Leistungsübernahme eines bereits vorhandenen Produkts darstellt, wenn zwar die Grundform und die Funktionsweise (faltbar) ähnlich sind, aber in den Einzelmerkmalen erhebliche Unterschiede bestehen. Die Tasche der Klägerin erwecke einen eleganten Eindruck, während die der Beklagten eher sportiv-flexibel wirke. Da eine Nachahmung schon nicht vorliege, könne eine Herkunftstäuschung ebenfalls ausgeschlossen werden. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Dortmund: Preisangabepflicht (für Trauringe) besteht auch bei schwankendem Goldpreisveröffentlicht am 31. Oktober 2013
LG Dortmund, Urteil vom 05.09.2013, Az. 16 O 166/12
§ 1 PAngVDas LG Dortmund hat entschieden, dass auch für Trauringe – deren Herstellung einem variablen Goldpreis unterliegt – die Preisangabepflicht besteht (vgl. hierzu auch OVG Lüneburg, Urteil vom 15.10.1992, Az. 7 L 3808/91). Beanstandet wurde im vorliegenden Fall die fehlende Preisangabe in einem Schaufenster. Der Juwelier hatte erfolglos auf den schwankenden Goldpreis verwiesen und darauf, dass es sich bei den Ringen um Attrappen handeln würde, wobei die Ringe in unterschiedlichen Ausführungen angeboten würden (vgl. zur Preisangabepflicht bei Attrappen OLG Hamm, Urteil vom 21.09.2009, Az. 4 U 62/09).
- LG Dortmund: Für die Dringlichkeit bei Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung kommt es nur auf die konkrete Kenntnis anveröffentlicht am 7. Oktober 2013
LG Dortmund, Urteil vom 17.04.2013, Az. 19 O 114/13
§ 3 UWG, § 4 Nr. 10 UWG ; § 1004 Abs. 1 BGB, § 823 ff. BGBDas LG Dortmund hat entschieden, dass es bei der Bewertung der Dringlichkeit (Verfügungsgrund) beim Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nur auf die konkrete Kenntnis des Verstoßes seitens des Antragstellers ankommt. Werde die beanstandete Werbung schon über einen längeren Zeitraum genutzt, sei dem Antragsteller aber erst kürzlich zur Kenntnis gelangt, liege die notwendige Dringlichkeit vor. Ein Unternehmen sei nicht verpflichtet, den Markt zu beobachten, um möglichst frühzeitig von wettbewerbswidrigen Handlungen zu erfahren. Zum Volltext der Entscheidung: