Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Heilbronn: Mit einer sog. Dashcam aufgenommene Videoaufnahmen eines Unfalls sind nicht als Beweismittel verwertbarveröffentlicht am 23. Februar 2015
LG Heilbronn, Urteil vom 17.02.2015, Az. I 3 S 19/14
Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG, § 22 S.1 KUG, § 6b Abs. 1 Nr. 3 BDSGDas LG Heilbronn hat entschieden, dass die mittels einer auf einem Pkw-Armaturenbrett installierten Videokamera (sog. Dashcam) angefertigten Videoaufnahmen nicht als Beweismittel für den Hergang eines bestimmten Unfalls verwendet werden dürfen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)