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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 13. November 2015

    LG Kiel, (Anerkenntnis-) Urteil vom 14.10.2015, Az. 15 HK O 85/15
    § 3 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG

    Das LG Kiel hat entschieden, dass eine Irreführung von Verbrauchern vorliegt, wenn bei einem Mobilfunkvertrag für die Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten mit bestimmten Kosten geworben, aber lediglich in einer Fußnote erläutert wird, dass sich die monatlichen Kosten ab dem 25. Monat (nochmals) erhöhen und dieser erhöhte Betrag bis zum Ende des Vertrages gilt. Ein erheblicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise versteht die blickfangmäßig beworbene Preissteigerung so, dass der nach Ablauf des Aktionszeitraums genannte Preis bis zum Ende des Vertrages in der konkret genannten Form fortgelte. Eine Richtigstellung per Fußnote reiche nicht aus (so auch OLG Köln, Beschluss vom 04.02.2014, Az. 6 W 11/14).

  • veröffentlicht am 9. Juli 2015

    LG Kiel, Urteil vom 19.05.2015, Az. 8 O 128/13
    § 3 UWG, § 4 Nr. 1 UWG

    Das LG Kiel hat entschieden, dass die Vertragsklausel eines Mobilfunkanbieters, dass Restguthaben eines Prepaid-Vertrages nur gegen Rückgabe der SIM-Karte und Übersendung einer Kopie des Personalausweises erstattet werden, unzulässig ist. Der Verbraucher werde dabei unangemessen bei der Geltendmachung eines berechtigten Anspruchs gegen die Beklag­te und somit in seiner Entscheidungs- und Verhal­tensfreiheit beeinträchtigt. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 9. März 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Kiel, Versäumnisurteil vom 26.01.2015, Az. 14 O 119/14
    § 3 UWG, § 5 UWG

    Das LG Kiel hat in einem Versäumnisurteil zu Gunsten der Wettbewerbszentrale bestätigt, dass eine Prospektwerbung, welche ein Tagesangebot auf eine „Abgabe in haushaltsüblicher Menge“ beschränkt, vom Werbenden nicht so ausgelegt werden darf, dass es sich dabei nur um ein Stück handelt. Vorliegend war ein Mobiltelefon ohne Kartenvertrag zum Kaufpreis von 99,00 Euro am Verkaufstag angeboten worden. Vor Ort wurde verschiedenen Kunden der Erwerb von mehr als einem Handy verwehrt. Da in einem Mehrpersonenhaushalt jedoch nicht lediglich Bedarf für ein einziges Handy bestehe, habe diese Einschränkung auf ein Stück der Werbung nicht entnommen werden können, so dass diese irreführend gewesen sei.

  • veröffentlicht am 6. November 2014

    LG Kiel, Anerkenntnisurteil vom 24.10.2014, Az. 15 O 81/14
    § 3 UWG, § 5 UWG

    Das LG Kiel hat in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale entschieden, dass die Werbung „inkl. SMS-Flat“ bei gleichzeitiger Begrenzung der kostenfreien SMS auf 3.000 pro Monat irreführend und daher wettbewerbswidrig ist. Bei dem Begriff „Flat“ oder „Flatrate“ erwarte der Verbraucher eine unbegrenzte Nutzungsmöglichkeit ohne Zusatzkosten ab einem bestimmten Volumen. Dies sei vorliegend gerade nicht gegeben. Dies hatte eine andere Kammer des LG Kiel ein Jahr zuvor noch anders gesehen (hier). Ob sich der Sachverhalt des aktuellen Urteils wesentlich von dem des früheren unterschied, ist leider nicht ersichtlich, da es sich um ein Anerkenntnisurteil handelt.

  • veröffentlicht am 31. Oktober 2014

    LG Kiel, Urteil vom 19.09.2013, Az. 14 O 91/13
    § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG, § 5a UWG

    Das LG Kiel hat entschieden, dass die Werbung eines Mobilfunkanbieters für eine „SMS-Flat“, die auf 3.000 SMS pro Monat beschränkt war, zulässig ist. Vorliegend sei in der Onlinewerbung bei der erwähnten SMS-Flat eine hochgestellte „1“ angefügt gewesen sowie der Hinweis „Mehr Informationen findest Du hier“. Über einen dahinter stehenden Link sei der Anwender zu einer Unterseite gelangt, auf welcher der Hinweis auf 3.000 kostenfreie SMS enthalten gewesen sei. Dies genüge nach Ansicht des Gerichts, um ein Irreführung auszuschließen, zumal auf Grund der sehr hohen Menge an SMS, die im Regelfall nicht erreicht werde, die Relevanz der Information nur gering sei. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 20. August 2014

    LG Kiel, Teilurteil vom 14.05.2014, Az. 4 O 95/13
    §§ 307 ff BGB

    Das LG Kiel hat entschieden, dass die AGB-Klausel eines Mobilfunkanbieters „… Für die SIM-Karte wird ein Pfand erhoben. Die Höhe des Pfandes richtet sich nach der jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste. Das Pfand wird dem Kunden mit der Endabrechnung in Rechnung gestellt, wenn er die SIM-Karte nicht innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende an Talkline zurücksendet…“ unzulässig ist. Durch die Klausel würden Kunden unangemessen benachteiligt, da kein echtes Interesse des Anbieters am Rückerhalt der Karten bestehe. Diese würden ohnehin vernichtet. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 13. August 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Kiel, Urteil vom 27.09.2013, Az. 17 O 147/13
    § 307 BGB, § 475 Abs. 1 S. 1 BGB; § 1 PAngV

    Das LG Kiel hat entschieden, dass AGB-Klauseln eines B2B-Onlinehändlers abgemahnt werden können, wenn diese gegen Verbraucherrecht verstoßen – jedenfalls soweit Verbraucher tatsächlich Verträge mit dem Shopbetreiber schließen können. Dies sei vorliegend der Fall gewesen, da die Beklagte lediglich einen Hinweis „Unser Onlineangebot richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden und vergleichbare Institutionen. Kein Verkauf an Privatpersonen!“ vorhielt, aber sonst keine weiteren Maßnahmen getroffen hatte. Bestellungen durch Verbraucher seien problemlos möglich gewesen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 28. Mai 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Kiel, Urteil vom 17.10.2013, Az. 15 O 102/13
    § 12 Abs. 2 UWG analog

    Das LG Kiel hat entschieden, dass im Falle einer Domainweiterleitung auf eine eigene geschäftliche Webseite des Tech-C dieser Domain dessen Verantwortlichkeit vermutet wird. Dies gelte jedenfalls dann, wenn er technisch zur Einrichtung einer solchen Umleitung in der Lage sei. Der Inhaber der Domain, der die Veranlassung der Weiterleitung bestreitet, sei daher nicht zur Unterlassung verpflichtet, sofern durch diese Weiterleitung Markenrechte eines Dritten verletzt seien. § 12 Abs. 2 UWG sei auch in kennzeichenrechtlichen Eilverfahren analog anwendbar, um eine effektive Durchsetzung von Schutzrechten zu gewährleisten. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 20. Januar 2014

    LG Kiel, Urteil vom 06.12.2013, Az. 5 O 372/13
    § 29 Abs. 1 Nr. 1 BDSG, § 35 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 BDSG; Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 5 Abs. 1 GG

    Das LG Kiel hat entschieden, dass die Bewertung von Ärzten in einem Internetportal durch ein Schulnotensystem in Hinblick auf unterschiedliche Kriterien wie Behandlung, Aufklärung, Praxisausstattung, Wartezeit u.a. zulässig und von der Meinungsäußerungsfreiheit geschützt ist. Es handele sich bei der Bewertung nicht um Tatsachenbehauptungen, sondern um schutzwürdige persönliche Wertungen, die lediglich an Tatsachen anknüpften. Zitat:

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  • veröffentlicht am 17. Januar 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Kiel, Urteil vom 22.11.2013, Az. 14 O 70/13
    § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 UWG

    Das LG Kiel hat entschieden, dass ein Telekommunikationsanbieter nicht mit der Aussage „Die günstigste Allnet Flat Deutschlands“ werben darf, wenn auf dem deutschen Mobilfunkmarkt andere Angebote für Allnet-Flatrates existieren, die einen gleichwertigen oder vorteilhafteren Leistungsinhalt als das beworbene Angebot aufweisen und zugleich nicht teurer sind. Die Kammer erkannte in dieser Werbung im konkreten Fall eine unzulässige, da irreführende Alleinstellungsbehauptung nach § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 UWG. Das beklagte Unternehmen hat dem Vernehmen nach bereits Berufung gegen das Urteil eingelegt.

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