Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Kiel: Zur Unzulässigkeit der verdeckten Steigerung von Mobilfunkkosten nach Ablauf der Mindestvertragsdauerveröffentlicht am 13. November 2015
LG Kiel, (Anerkenntnis-) Urteil vom 14.10.2015, Az. 15 HK O 85/15
§ 3 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWGDas LG Kiel hat entschieden, dass eine Irreführung von Verbrauchern vorliegt, wenn bei einem Mobilfunkvertrag für die Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten mit bestimmten Kosten geworben, aber lediglich in einer Fußnote erläutert wird, dass sich die monatlichen Kosten ab dem 25. Monat (nochmals) erhöhen und dieser erhöhte Betrag bis zum Ende des Vertrages gilt. Ein erheblicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise versteht die blickfangmäßig beworbene Preissteigerung so, dass der nach Ablauf des Aktionszeitraums genannte Preis bis zum Ende des Vertrages in der konkret genannten Form fortgelte. Eine Richtigstellung per Fußnote reiche nicht aus (so auch OLG Köln, Beschluss vom 04.02.2014, Az. 6 W 11/14).
- LG Kiel: Erstattung von Restguthaben bei Mobilfunkverträgen darf nicht unter Bedingungen gestellt werdenveröffentlicht am 9. Juli 2015
LG Kiel, Urteil vom 19.05.2015, Az. 8 O 128/13
§ 3 UWG, § 4 Nr. 1 UWGDas LG Kiel hat entschieden, dass die Vertragsklausel eines Mobilfunkanbieters, dass Restguthaben eines Prepaid-Vertrages nur gegen Rückgabe der SIM-Karte und Übersendung einer Kopie des Personalausweises erstattet werden, unzulässig ist. Der Verbraucher werde dabei unangemessen bei der Geltendmachung eines berechtigten Anspruchs gegen die Beklagte und somit in seiner Entscheidungs- und Verhaltensfreiheit beeinträchtigt. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Kiel: Werbung mit „Abgabe haushaltsüblicher Menge“ ist nicht gleichbedeutend mit „1 Stück“veröffentlicht am 9. März 2015
LG Kiel, Versäumnisurteil vom 26.01.2015, Az. 14 O 119/14
§ 3 UWG, § 5 UWGDas LG Kiel hat in einem Versäumnisurteil zu Gunsten der Wettbewerbszentrale bestätigt, dass eine Prospektwerbung, welche ein Tagesangebot auf eine „Abgabe in haushaltsüblicher Menge“ beschränkt, vom Werbenden nicht so ausgelegt werden darf, dass es sich dabei nur um ein Stück handelt. Vorliegend war ein Mobiltelefon ohne Kartenvertrag zum Kaufpreis von 99,00 Euro am Verkaufstag angeboten worden. Vor Ort wurde verschiedenen Kunden der Erwerb von mehr als einem Handy verwehrt. Da in einem Mehrpersonenhaushalt jedoch nicht lediglich Bedarf für ein einziges Handy bestehe, habe diese Einschränkung auf ein Stück der Werbung nicht entnommen werden können, so dass diese irreführend gewesen sei.
- LG Kiel: Die Werbung „inkl. SMS-Flat“ bei Begrenzung der kostenfreien SMS auf 3.000 pro Monat ist doch wettbewerbswidrigveröffentlicht am 6. November 2014
LG Kiel, Anerkenntnisurteil vom 24.10.2014, Az. 15 O 81/14
§ 3 UWG, § 5 UWGDas LG Kiel hat in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale entschieden, dass die Werbung „inkl. SMS-Flat“ bei gleichzeitiger Begrenzung der kostenfreien SMS auf 3.000 pro Monat irreführend und daher wettbewerbswidrig ist. Bei dem Begriff „Flat“ oder „Flatrate“ erwarte der Verbraucher eine unbegrenzte Nutzungsmöglichkeit ohne Zusatzkosten ab einem bestimmten Volumen. Dies sei vorliegend gerade nicht gegeben. Dies hatte eine andere Kammer des LG Kiel ein Jahr zuvor noch anders gesehen (hier). Ob sich der Sachverhalt des aktuellen Urteils wesentlich von dem des früheren unterschied, ist leider nicht ersichtlich, da es sich um ein Anerkenntnisurteil handelt.
- LG Kiel: Werbung für „SMS-Flat“ mit Begrenzung auf 3.000 SMS/Monat ist bei entsprechendem Hinweis zulässigveröffentlicht am 31. Oktober 2014
LG Kiel, Urteil vom 19.09.2013, Az. 14 O 91/13
§ 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG, § 5a UWGDas LG Kiel hat entschieden, dass die Werbung eines Mobilfunkanbieters für eine „SMS-Flat“, die auf 3.000 SMS pro Monat beschränkt war, zulässig ist. Vorliegend sei in der Onlinewerbung bei der erwähnten SMS-Flat eine hochgestellte „1“ angefügt gewesen sowie der Hinweis „Mehr Informationen findest Du hier“. Über einen dahinter stehenden Link sei der Anwender zu einer Unterseite gelangt, auf welcher der Hinweis auf 3.000 kostenfreie SMS enthalten gewesen sei. Dies genüge nach Ansicht des Gerichts, um ein Irreführung auszuschließen, zumal auf Grund der sehr hohen Menge an SMS, die im Regelfall nicht erreicht werde, die Relevanz der Information nur gering sei. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Kiel: AGB-Klausel eines Mobilfunkanbieters über Pfand für SIM-Karte nach Vertragsende ist rechtswidrigveröffentlicht am 20. August 2014
LG Kiel, Teilurteil vom 14.05.2014, Az. 4 O 95/13
§§ 307 ff BGBDas LG Kiel hat entschieden, dass die AGB-Klausel eines Mobilfunkanbieters „… Für die SIM-Karte wird ein Pfand erhoben. Die Höhe des Pfandes richtet sich nach der jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste. Das Pfand wird dem Kunden mit der Endabrechnung in Rechnung gestellt, wenn er die SIM-Karte nicht innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende an Talkline zurücksendet…“ unzulässig ist. Durch die Klausel würden Kunden unangemessen benachteiligt, da kein echtes Interesse des Anbieters am Rückerhalt der Karten bestehe. Diese würden ohnehin vernichtet. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Kiel: B2B-AGB eines Onlineshops müssen auch verbraucherrechtskonform sein, wenn Verbraucher das Angebot wahrnehmen könnenveröffentlicht am 13. August 2014
LG Kiel, Urteil vom 27.09.2013, Az. 17 O 147/13
§ 307 BGB, § 475 Abs. 1 S. 1 BGB; § 1 PAngVDas LG Kiel hat entschieden, dass AGB-Klauseln eines B2B-Onlinehändlers abgemahnt werden können, wenn diese gegen Verbraucherrecht verstoßen – jedenfalls soweit Verbraucher tatsächlich Verträge mit dem Shopbetreiber schließen können. Dies sei vorliegend der Fall gewesen, da die Beklagte lediglich einen Hinweis „Unser Onlineangebot richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden und vergleichbare Institutionen. Kein Verkauf an Privatpersonen!“ vorhielt, aber sonst keine weiteren Maßnahmen getroffen hatte. Bestellungen durch Verbraucher seien problemlos möglich gewesen. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Kiel: Bei einer markenverletzenden Domainweiterleitung auf die eigene Seite des Tech-C wird die Verantwortlichkeit des Tech-C vermutetveröffentlicht am 28. Mai 2014
LG Kiel, Urteil vom 17.10.2013, Az. 15 O 102/13
§ 12 Abs. 2 UWG analog
Das LG Kiel hat entschieden, dass im Falle einer Domainweiterleitung auf eine eigene geschäftliche Webseite des Tech-C dieser Domain dessen Verantwortlichkeit vermutet wird. Dies gelte jedenfalls dann, wenn er technisch zur Einrichtung einer solchen Umleitung in der Lage sei. Der Inhaber der Domain, der die Veranlassung der Weiterleitung bestreitet, sei daher nicht zur Unterlassung verpflichtet, sofern durch diese Weiterleitung Markenrechte eines Dritten verletzt seien. § 12 Abs. 2 UWG sei auch in kennzeichenrechtlichen Eilverfahren analog anwendbar, um eine effektive Durchsetzung von Schutzrechten zu gewährleisten. Zum Volltext der Entscheidung: - LG Kiel: Schulnotenbewertung eines Arztes in einem Internetportal ist durch die Meinungsfreiheit geschütztveröffentlicht am 20. Januar 2014
LG Kiel, Urteil vom 06.12.2013, Az. 5 O 372/13
§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BDSG, § 35 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 BDSG; Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 5 Abs. 1 GGDas LG Kiel hat entschieden, dass die Bewertung von Ärzten in einem Internetportal durch ein Schulnotensystem in Hinblick auf unterschiedliche Kriterien wie Behandlung, Aufklärung, Praxisausstattung, Wartezeit u.a. zulässig und von der Meinungsäußerungsfreiheit geschützt ist. Es handele sich bei der Bewertung nicht um Tatsachenbehauptungen, sondern um schutzwürdige persönliche Wertungen, die lediglich an Tatsachen anknüpften. Zitat:
- LG Kiel: Wer die „günstigste Allnet Flat Deutschlands“ anbietet, darf keine ebenso günstigen Wettbewerber mit gleichwertigem Angebot auf dem Markt haben / Irreführungveröffentlicht am 17. Januar 2014
LG Kiel, Urteil vom 22.11.2013, Az. 14 O 70/13
§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 UWGDas LG Kiel hat entschieden, dass ein Telekommunikationsanbieter nicht mit der Aussage „Die günstigste Allnet Flat Deutschlands“ werben darf, wenn auf dem deutschen Mobilfunkmarkt andere Angebote für Allnet-Flatrates existieren, die einen gleichwertigen oder vorteilhafteren Leistungsinhalt als das beworbene Angebot aufweisen und zugleich nicht teurer sind. Die Kammer erkannte in dieser Werbung im konkreten Fall eine unzulässige, da irreführende Alleinstellungsbehauptung nach § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 UWG. Das beklagte Unternehmen hat dem Vernehmen nach bereits Berufung gegen das Urteil eingelegt.