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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 10. Februar 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Köln, Beschluss vom 03.02.2010, Az. 9 OH 2035/09
    §§ 19a; 101 Abs. 9 UrhG; § 3 Nr. 30 TKG

    Das LG Köln hat entschieden, dass eine Urheberrechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß gem. § 101 Abs. 1 S. 1, 2 UrhG vorliegt, wenn eine besondere Schwere der Rechtsverletzung vorliegt, was konkret bejaht wurde, da eine umfangreiche Datei in Form eines Films vor bzw. unmittelbar nach Veröffentlichung in Deutschland öffentlich zugänglich gemacht worden sei (vgl. zu diesen Erwägungen auch die Beschlussempfehlung, BT-Drs. 16/8783, S. 44, 50). (mehr …)

  • veröffentlicht am 11. Januar 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammDer Internet-Bezahldienst Giropay, hinter dem sich die Postbank, Sparkassen und zahlreiche Raiffeisen- und Volksbanken sammeln, hat nach einem Bericht der Wirtschaftswoche vor dem LG Köln Klage gegen die Payment Network AG, Betreiberin des Bezahldienstes sofortüberweisung.de, erhoben (JavaScript-Link: WiWo). In der Zivilklage wirft Giropay dem Wettbewerber unter anderem vor, Bankkunden zur missbräuchlichen Nutzung ihrer Kennwörter (PIN) sowie Transaktionscodes (TAN) anzustiften, indem diese die Codes bei Nutzung des Dienstes sofortüberweisung.de angeben, und damit die Sicherheit des Internet-Bankings zu gefährden. Der Streitwert ist mit 300.000,00 EUR angegeben. Bereits Ende 2008 hatte die Internethandelsplattform Ebay sofortüberweisung.de ohne Begründung auf die Liste der nicht gestatteten Zahlungssysteme gesetzt und damit faktisch das eigene Zahlsystem PayPal bevorzugt.

  • veröffentlicht am 31. Dezember 2009

    LG Köln, Urteil vom 03.09.2009, Az. 81 O 128/09
    §§ 4; 14; 19 MarkenG

    Das LG Köln hat entschieden, dass eine Domain, die zum gewerblichen Betrieb einer Website benutzt wird, mittels derer Textilien verkauft werden, Markenrechte entwickeln kann, selbst wenn die Domain nicht als Marke eingetragen worden ist. Im vorliegenden Fall stritten sich die Inhaber um die Domain joesnyder.de. Der Verfügungskläger hatte eine Marke „Joe Snyder“ für Textilwaren angemeldet, während der Verfügungsbeklagte bereits deutlich früher begonnen hatte, unter der Domain „Joe Snyder“ Textilwaren anzubieten und zu bewerben. (mehr …)

  • veröffentlicht am 29. Dezember 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Köln, Urteil vom 21.10.2009, Az. 28 O 410/08
    §§ 823 Abs. 2, 1004 Abs. 1 BGB, § 240 StGB

    Das LG Köln hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt  zur Durchsetzung der Ansprüche seines Mandanten dem Gegner – hier dem Betreiber eines Internetshops – nicht mit der Veröffentlichung einer Strafanzeige drohen darf und hat ihn entsprechend zur Unterlassung verurteilt. Gegenstand des Streits war folgender Text: (mehr …)

  • veröffentlicht am 27. Dezember 2009

    LG Köln, Beschluss vom 19.05.2009, Az. 28 O 328/09
    § 3 ZPO, §§ 19a, 97 UrhG

    Das LG Köln hat mit diesem Beschluss entschieden, dass für 17 Tonaufnahmen einer Künstlergruppe, also der Wiedergabe einer vollständigen CD der Gruppe, ein Streitwert von 100.000 EUR anzusetzen ist. Konkret wurde den Antragsgegnern zu 1. und 2. verboten, die dreizehn Musikaufnahmen auf einem Computer für den Abruf durch andere Teilnehmer von Filesharing-Systemen  über das Internet bereitzustellen und damit der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

  • veröffentlicht am 23. November 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Köln, Beschluss vom 08.10.2009, Az. 31 O 605/04 SH II
    §§ 3, 4 UWG; 5, 6 GlüStV

    Das LG Köln hat in einem Fall, in dem wiederholt gegen eine einstweilige Verfügung wegen verbotenen Glücksspiels verstoßen wurde, ein schon empfindliches Ordnungsgeld verhängt. Nachdem die Kammer bereits mit Beschluss vom 19.03.2008 (Az. 31 O 605/04 SH I) ein Ordnungsgeld in Höhe von 30.000,00 EUR gegen die Schuldnerin und ihren Geschäftsführer als Gesamt- schuldner und in Höhe von 120.000,00 EUR gegen die Schuldnerin wegen Verstoßes zwischen dem 24.09.2006 und dem 12.11.2007 gegen das Unterlassungsgebot aus dem Urteil der Kammer (Az. 31 O 605/04) festgesetzt hatte, erging nunmehr ein Ordnungsgeld in Höhe von 200.000 EUR. (mehr …)

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