Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Köln: Flirtportal darf nicht mit „kostenloser Anmeldung“ werben, wenn der Kontakt unter Nutzern kostenpflichtig istveröffentlicht am 3. September 2014
LG Köln, Urteil vom 19.08.2014, Az. 33 O 245/13
Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 4, 1. HS, Nr. 5, 7, 8 EGBGB; § 312g Abs. 2 BGB; § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 8 UWGDas LG Köln hat entschieden, dass eine Flirt-, Chat- und Datingplattform nicht mit der Erklärung „Jetzt kostenlos anmelden! Kostenfrei registrieren“ werben darf, wenn der Verbraucher nach der Anmeldung keinen Zugang zu allen Dienstleistungen der Beklagten erhält, sondern innerhalb der eingeschränkten Zugriffsmöglichkeiten lediglich ein eigenes Profil erstellen, welches ins Register aufgenommen wird, sowie andere Profile ansehen, nicht aber zu anderen Mitgliedern des Portals Kontakt aufnehmen kann. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Köln: Die Bewerbung einer Sauerstoff-Therapie als umfassende Basistherapie ist irreführendveröffentlicht am 11. Juli 2014
LG Köln, Urteil vom 01.10.2013, Az. 33 O 88/13
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 UWG; § 3 HWGDas LG Köln hat entschieden, dass die Werbung für eine Sauerstoff-Technologie, bei der es zu einem Energetisierungseffekt auf die von dem Anwender einzuatmende Luft kommen soll, als u.a. „Basistherapie gegen Zivilisationskrankheiten“ irreführend und daher wettbewerbswidrig ist. Es handele sich um gesundheitsbezogene Werbung, welche umfassende Wirkungsaussagen enthalte. Ein wissenschaftlicher Nachweis für diese Aussagen sei jedoch nicht erbracht worden. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Köln: 10,00 Euro Schadensersatz für eine Produktfotografie sind dann doch zu wenigveröffentlicht am 4. Juni 2014
LG Köln, Urteil vom 27.05.2014, Az. 14 S 38/13
§ 97 Abs. 2 S. 3 UrhG, § 72 Abs. 1 UrhG, § 15 Abs. 1 Nr. 1 UrhG, § 19a UrhGDas LG Köln hat entschieden, dass für die unrechtmäßige Nutzung einer Produktfotografie auf einer Internethandelsplattform Schadensersatz von mehr als 10,00 Euro anfällt. Zu dieser bescheidenen Summe hatte in der Vorinstanz das Amtsgericht Köln gefunden, da es sich nicht um ein Lichtbild eines Berufsfotografen gehandelt habe, es dafür aus diesem Grund keinen Markt gäbe und daher die Lizenzentschädigung entsprechend niedrig ausfallen müsse. Dem stimmte das Landgericht nicht zu. Auch bei qualitativ hochwertigen privat gefertigten Fotografien seien die Grundsätze der MFM-Empfehlungen für die Schätzung des Schadensersatzes heranzuziehen. Im Ergebnis sei hier ein Schadensersatz in Höhe von 120,00 EUR angemessen gewesen. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Köln: Liegt ein Wettbewerbsverhältnis lediglich marginal vor, kann eine Abmahnung rechtsmissbräuchlich seinveröffentlicht am 5. Mai 2014
LG Köln, Urteil vom 28.11.2013, Az. 31 O 130/13
§ 3 UWG, § 8 Abs. 4 UWGDas LG Köln hat entschieden, dass eine Abmahnung, die bei einem lediglich marginal vorhandenen Wettbewerbsverhältnis (hier: Online-Druckerei zu Fotofachgeschäft) ausgesprochen wird, rechtsmissbräuchlich sein kann. Dies sei jedenfalls bei der vorliegenden Vorgehensweise zu bejahen, wo zunächst ein „Pilotverfahren“ geführt werde und bei dessen Erfolg in großer Anzahl Abmahnungen ausgesprochen werden. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Köln: Zur Definition der (verbotenen) „kommerziellen Nutzung“ bei der Creative Commons-Lizenzveröffentlicht am 30. April 2014
LG Köln, Urteil vom 05.03.2014, Az. 28 O 232/13
§ 19a UrhG, § 15 UrhG, § 97 Abs. 1 S. 2 UrhGDas LG Köln hat entschieden, dass bei der Definition der „kommerziellen Nutzung“, welche nach den Lizenzbedingungen der sog. Creative Commons ausdrücklich ausgeschlossen ist, nicht auf die Definition des §§ 16 a Abs. 1 RStV abzustellen ist. Vielmehr seien die Zweckübertragungslehre nach § 31 Abs. 5 UrhG sowie die allgemeinen Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB heranzuziehen. Danach sei eine nicht-kommerzielle Nutzung nur bei einer rein privaten Nutzung gegeben. Im Ergebnis entlastete es die Beklagte nicht, dass die auf ihrer Webseite eingestellten Inhalte unentgeltlich abrufbar waren, weder eine Werbung geschaltet war noch ein Sponsoring stattfand und auch kein Absatz von Waren oder Dienstleistungen gefördert wurde, wie überhaupt keine Erzielung einer geldwerten Vergütung im Raum stand. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Köln: Zum Urheberrechtsschutz für wiederkehrende Motive eines Fotografen („ready-mades“)veröffentlicht am 30. April 2014
LG Köln, Urteil vom 12.12.2013, Az. 14 O 613/12
§ 97 Abs. 1 S. 1 UrhG, § 2 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 2 UrhG, § 15 UrhG, § 16 UrhG, § 17 UrhG, § 19 a UrhG, § 23 UrhGDas LG Köln hat entschieden, dass ein Urheberrechtsschutz für wiederkehrende Motive eines Fotografen (hier: rote Couch in ungewöhnlichen Umgebungen) nicht automatisch gegeben ist, denn in der Auswahl eines Gegenstandes liege noch keine schutzfähige Schöpfung. Für die Frage, ob Motive einer Werbekampagne, in welcher eine blaue Couch in ungewöhnlichen Situationen dargestellt werde, Urheberrechte verletze, müssten die einzelnen Bildmotive geprüft und miteinander verglichen werden. Daher sei der vorliegenden Klage nur teilweiser Erfolg beschieden. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Köln: Vertragsstrafe in einer Unterlassungserklärung darf nicht als Spende an Dritte ausgestaltet werdenveröffentlicht am 27. März 2014
LG Köln, Urteil vom 20.08.2013, Az. 33 O 292/12
§ 5a Abs. 2, Abs. 3 Nr. 3 UWGDas LG Köln hat entschieden, dass ein Vertragsstrafeversprechen in einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wegen Wettbewerbsverstoßes nicht seitens des Unterlassungsgläubigers als Spende an einen Dritten ausgestaltet werden darf. Vorliegend hatte der Schuldner bezüglich der Vertragsstrafe formuliert: „verbunden mit der Maßgabe, dass die Wettbewerbszentrale die Vertragsstrafe in voller Höhe als Spende an die Stiftung Deutsche Kinderkrebshilfe weiterreicht“. Eine solche Erklärung lasse nach Auffassung des Gerichts die Wiederholungsgefahr nicht entfallen, da ihr die Ernsthaftigkeit fehle. Auch wenn eine besondere wirtschaftliche Verbundenheit zwischen dem Unterlassungsschuldner und dem Spendenempfänger fehle, sei es doch Ziel des Schuldners, durch diese Regelung die Arbeit der Wettbewerbszentrale zu erschweren.
- OLG Köln: Filesharing – Wie weit muss der Anschlussinhaber gehen, wenn er Familienangehörige belastet?veröffentlicht am 11. März 2014
OLG Köln, Urteil vom 02.08.2013, Az. 6 U 10/13
§ 97 UrhGDas OLG Köln hat entschieden, dass es zur Entlastung eines Anschlussinhabers bezüglich der ihm vorgeworfenen Urheberrechtsverletzungen nicht ausreicht, wenn er vorträgt, auch andere Nutzer hätten Zugriff gehabt. Vielmehr müsse sich aus seinem Vortrag die Alleintäterschaft eines anderen ergeben. Zudem sei der Vortrag in der Berufungsinstanz ohnehin verspätet gewesen. Mit der Forderung eines Nachweises der Alleintäterschaft einer anderen Person geht das OLG Köln wesentlich weiter als andere Gerichte in jüngerer Zeit zur Frage der Darlegungslast. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Köln: Veröffentlichung von Säuglingsfotos zur Berichterstattung über „Samenraub“ verletzt das Persönlichkeitsrecht der Kinderveröffentlicht am 10. März 2014
LG Köln, Urteil vom 11.12.2013, Az. 28 O 341/13
§ 823 BGB; Art. 1 GG, Art. 2 GG; § 22 KUG, § 23 KUGDas LG Köln hat entschieden, dass eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, wenn Fotos von Säuglingen für einen Bericht „Samen-Raub – warum werden Frauen nicht belangt, wenn sie Männern ein Kind unterjubeln?“ veröffentlicht werden. Die Berichterstattung sei geeignet, die ungestörte Entwicklung des Verhältnisses der Kinder zu ihrer Mutter zu beeinträchtigen, der von der Beklagten – zu Unrecht – „Samenraub“ vorgeworfen wurde. Zwar seien die Bilder „weichgezeichnet“ und daher verfremdet worden, aber für Personen im Bekanntenkreis noch erkennbar. Dadurch werde das Recht am eigenen Bild der Kinder in so schwerwiegender Weise verletzt, dass ein Anspruch auf Geldentschädigung entstehe. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Köln: Und nochmal – Kein Verstoß gegen das Urheberrecht durch das Anhängen an fremde Produktbilder bei Amazonveröffentlicht am 27. Februar 2014
LG Köln, Urteil vom 04.12.2013, Az. 28 O 347/13
§ 19a UrhGDas LG Köln hat in diesem Verfahren der einstweiligen Verfügung ebenfalls entschieden, dass das Anhängen an fremde Produktbeschreibungen auf der Plattform Amazon keine Urheberrechtsverletzung darstellt. In einem Hauptsacheverfahren kam das Gericht kürzlich zu demselben Ergebnis (hier). Derjenige, der sich an eine Produktbeschreibung und die darin enthaltenen Bilder anhänge, mache die Bilder nicht selbst öffentlich zugänglich, so dass eine Haftung als Täter nicht in Betracht komme. Auch eine Störerhaftung wurde vom Gericht verneint. Zum Volltext der Entscheidung: