Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Limburg: Ein Wettbewerbsverstoß ist nicht zwangsläufig eine unerlaubte Handlung im Sinne des § 823 BGBveröffentlicht am 12. Dezember 2014
LG Limburg, Urteil vom 21.11.2014, Az. 5 O 18/14
§ 823 Abs. 2 BGB; § 3 ff UWGDas LG Limburg hat entschieden, dass wettbewerbswidriges Verhalten nicht immer gleichzeitig eine unerlaubte Handlung gemäß § 823 BGB darstellt, da die Unterlassungsgebote der §§ 3 ff UWG keine Schutzgesetzverletzung (§ 823 Abs. 2 BGB) beinhalten und ein Ersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 1 BGB nicht nachgewiesen ist. Das UWG diene dem Schutz der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb und dem Schutz der Verbraucher und weiteren Marktteilnehmer vor unlauteren Verhaltensweisen. Ein Rechtsschutz im Sinne des § 823 BGB – Schaffung eines individuellen Schadensersatzanspruchs – sei jedoch durch das UWG per se nicht angestrebt. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Limburg: „Wartezimmer-TV“ mit Werbung für Apotheken ist unzulässigveröffentlicht am 16. April 2014
LG Limburg, Urteil vom 17.12.2012, Az. 5 O 29/11
§ 11 Abs. 1 ApoG, § 4 Nr. 11 UWGDas LG Limburg hat entschieden, dass im Warteraum von Ärzten nicht für bestimmte Apotheken geworben werden darf. Daher wurde einem Unternehmen das Geschäftsmodell „Wartezimmer-TV“ untersagt, soweit darüber Werbung für Apotheken über Werbebildschirme in Arztpraxen betrieben werden sollte. Dies verstoße gegen das Bevorzugungsverbot, weil Patienten darüber zu bestimmten Apotheken geführt würden. Eine tatsächliche Absprache zwischen dem Arzt, der „Wartezimmer-TV“ anbiete und einer beworbenen Apotheke sei dafür nicht erforderlich.