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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 12. Dezember 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Limburg, Urteil vom 21.11.2014, Az. 5 O 18/14
    § 823 Abs. 2 BGB; § 3 ff UWG

    Das LG Limburg hat entschieden, dass wettbewerbswidriges Verhalten nicht immer gleichzeitig eine unerlaubte Handlung gemäß § 823 BGB darstellt, da die Unterlassungsgebote der §§ 3 ff UWG keine Schutzgesetzverletzung (§ 823 Abs. 2 BGB) beinhalten und ein Ersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 1 BGB nicht nachgewiesen ist. Das UWG diene dem Schutz der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb und dem Schutz der Verbraucher und weiteren Marktteilnehmer vor unlauteren Verhaltensweisen. Ein Rechtsschutz im Sinne des § 823 BGB – Schaffung eines individuellen Schadensersatzanspruchs – sei jedoch durch das UWG per se nicht angestrebt. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 16. April 2014

    LG Limburg, Urteil vom 17.12.2012, Az. 5 O 29/11
    § 11 Abs. 1 ApoG, § 4 Nr. 11 UWG

    Das LG Limburg hat entschieden, dass im Warteraum von Ärzten nicht für bestimmte Apotheken geworben werden darf. Daher wurde einem Unternehmen das Geschäftsmodell „Wartezimmer-TV“ untersagt, soweit darüber Werbung für Apotheken über Werbebildschirme in Arztpraxen betrieben werden sollte. Dies verstoße gegen das Bevorzugungsverbot, weil Patienten darüber zu bestimmten Apotheken geführt würden. Eine tatsächliche Absprache zwischen dem Arzt, der „Wartezimmer-TV“ anbiete und einer beworbenen Apotheke sei dafür nicht erforderlich.

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