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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 25. Juni 2015

    LG Mannheim, Urteil vom 24.04.2015, Az. 7 O 18/14
    § 14 UrhG

    Das LG Mannheim hat entschieden, dass der Urheber einer für ein Kunstmuseum geschaffenen Rauminstallation, die mit dem Museumsgebäude unlösbar verbunden ist, in der Regel auch dann keinen Schutz gegen eine Entfernung des Kunstwerks durch den Museumseigentümer hat, wenn diese mit der Vernichtung des einzigen Werkoriginals verbunden ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 15. Juni 2015

    LG Mannheim, Urteil vom 13.04.2015, Az. 24 O 5/15 – nicht rechtskräftig
    § 3 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 3 UWG

    Das LG Mannheim hat entschieden, dass die Werbung eines Hotels mit 4 oder 5 Sternen wettbewerbswidrig, da irreführend, ist, wenn dieser keine gültige Zertifizierung nach Maßgabe der Deutschen Hotelklassifizierung zugrunde liegt. (mehr …)

  • veröffentlicht am 11. Juni 2015

    LG Mannheim, Beschluss vom 28.04.2015, Az. 2 O 46/15
    § 13 UWG; § 95 Abs. 1 Nr. 5 GVG

    Das LG Mannheim hat entschieden, dass Ansprüche auf Zahlung von Vertragsstrafen aus einem Unterlassungsvertrag, der auf dem Verstoß gegen Wettbewerbsrecht beruht, zuständigkeitshalber gemäß den Regelungen des UWG geltend gemacht müssen. Es handele sich um Ansprüche „auf Grund des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb“. Damit seien die Kammern für Handelssachen bei den Landgerichten sachlich zuständig, bei Verstößen im Internet gelte örtlich der fliegende Gerichtsstand. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 18. März 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Mannheim, Urteil vom 11.12.2009, Az. 7 O 343/08
    § 97 Abs. 2 UrhG; § 9 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 10 u. Nr. 11 UWG, § 18 UWG

    Das LG Mannheim hat entschieden, dass ein Werbeslogan nur dann als Sprachwerk urheberrechtlich geschützt ist, wenn er einen hinreichenden schöpferischen Grad der Eigentümlichkeit aufweist und damit eine Durchschnittsgestaltung überragt. Vorliegend wurde dies für den Slogan „Thalia verführt zum Lesen“ verneint. Auch ein wettbewerbsrechtlicher Vorlagenschutz komme nicht in Betracht, da Vorlagen nur konkret in Gegenständen verkörperte oder abstrakt in Beschreibungen oder Zeichnungen dargestellte Hilfsmittel seien, mit deren vorbildgetreuen Einsatz bei der Anfertigung neue Produkte bzw. Waren erstellt werden könnten. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 6. Januar 2014

    LG Mannheim, Urteil vom 02.08.2013, Az. 7 O 308/12
    § 32 UrhG

    Das LG Mannheim hat entschieden, dass ein freier Journalist gemäß § 32 UrhG sofort auf (Nach-)Zahlung einer angemessenen Vergütung klagen kann, ohne dass vorher eine Klage auf Einwilligung zur Vertragsänderung notwendig ist. Eine vereinbarte Vergütung sei unangemessen, wenn sie mit auffallend großem Abstand hinter den 2010 von Journalistenverbänden und Zeitungsverlagen getroffenen Gemeinsamen Vergütungsregeln zurückbleibe, deren Angemessenheit wiederum vermutet werde. Zahle ein Verlag, wie vorliegend, nur etwa die Hälfte der nach diesen Regeln angemessenen Vergütung, habe eine Nachzahlung zu erfolgen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 7. November 2011

    LG Mannheim, (Versäumnis-) Urteil vom 04.11.2011, Az. 7 O 169/11 – nicht rechtskräftig
    § 139 Abs. 1 PatentG, § 139 Abs. 2 PatentG, § 140b Abs. 1 PatentG, § 140b Abs. 3 PatentG

    Das LG Mannheim hat entschieden, dass die US-Firma Apple Inc. bestimmte mobile Geräte, die Motorola-Patente verletzen sollen, nicht mehr in die Bundesrepublik Deutschland einführen darf. Ferner wurde festgestellt, dass Apple Inc. (USA) gegenüber der klagenden Motorola Mobility Inc. dem Grunde nach schadensersatzpflichtig ist und Auskunft zu erteilen hat. Von dem Importverbot betroffen ist die Muttergesellschaft des Konzerns, nicht die deutsche Tochtergesellschaft (Apple Deutschland GmbH). Apple erklärte in den Medien bereits, dass der Rechtsstreit mit der Motorola Mobility Inc. „zu diesem Zeitpunkt keinen Einfluss auf unsere Fähigkeit hat, in Deutschland Geschäfte zu machen oder Produkte zu verkaufen.“ Zum Volltext der Entscheidung s. unten. Was wir davon halten? Abgesehen davon, dass es sich um ein Versäumnisurteil handelt? Es stellt sich die Frage, wem der Verkauf von iPhones und iPads über den deutschen Webshop rechtlich zuzuordnen ist. Die Domain apple.de ist der Apple Inc. zugeordnet (dort Kenneth Eddings). In den Nutzungsbedingungen zu www.apple.com/de findet sich ferner folgender Hinweis: „Diese Nutzungsbedingungen (die „Nutzungsbedingungen“) gelten für die Apple Website unter www.apple.com und alle zugehörigen Websites, die von Apple mit www.apple.com verlinkt sind, sowie Unter- und Partnerseiten, einschließlich aller Apple Websites weltweit (gemeinsam „die Website“). Die Website ist Eigentum von Apple Inc. („Apple“) und seinen Lizenzgebern.“ Demnach ist www.apple.com/de ein Angebot auf einer Unterseite der Apple Inc. gehörenden Website. Es spricht somit sehr viel dafür, dass über den deutschen Onlineshop keine Apple-Mobilgeräte mehr angeboten werden dürfen. (mehr …)

  • veröffentlicht am 20. August 2010

    LG Mannheim, Urteil vom 12.02.2010, Az. 7 O 84/09
    Art. 64 Abs. 1 EPÜ; §§ 9 S. 2 Nr. 2; 10 Abs. 1 PatG; § 32 ZPO; Art. 5 Nr. 3 EuGVVO; § 143 Abs. 1 PatG; § 14 ZuVOJu

    Das LG Mannheim hat entschieden, dass eine unmittelbare Patentverletzung ausscheidet, wenn das patentgemäße Verfahren die beanspruchten Maßnahmen nicht vollständig durchführt. Eine solche Anwendung könne nicht schon darin erblickt werden, dass eine Vorrichtung sinnfällig hergerichtet werde, um ein patentgeschütztes Verfahren auszuüben (BGH GRUR 1992, 305 – Heliumeinspeisung ). Eine so weitgehende Ausdehnung des Tatbestands der unmittelbaren Patentverletzung auf alle notwendigen Bedingungen der Anwendung des patentgemäßen Verfahrens würde die durch § 10 PatG gezogenen Grenzen der Verantwortlichkeit für bloß mittelbare Verursachungsbeiträge unterlaufen (BGH GRUR 2007, 313, 314 f. – Funkuhr II ).

  • veröffentlicht am 1. Februar 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Mannheim, Urteil vom 14.01.2010, Az. 10 S 53/09
    §§ 155; 280 Abs. 1, 311 Abs. 1 BGB

    Das LG Mannheim hat den Betreiber einer sog. Abo-Falle verpflichtet, die Rechtsanwaltskosten eines Verbrauchers zu übernehmen, der auf dem entsprechenden Portal Software heruntergeladen hatte, in der von der Aufmachung der Website geleiteten Annahme, dass dieses kostenlos möglich sei. Die Argumentation ist dabei interessant. Es könne nicht davon ausgegangen werden, dass zwischen den Parteien ein unentgeltlicher Vertrag zustande gekommen sei. Zwar habe das Amtsgericht zu Recht angenommen, dass der Kläger davon habe ausgehen können, dass die Beklagte ihr Angebot kostenlos zur Verfügung stelle (wird näher ausgeführt). Demgegenüber habe die Beklagte ihr nach Anmeldung zugängliches Angebot jedoch nicht kostenlos zur Verfügung stellen wollen. In der Folge sei ein Dissens gemäß § 155 BGB entstanden, der dazu geführt habe, dass ein Vertrag zwischen den Parteien nicht zustande gekommen sei. Dementsprechend hätte dem Verbraucher auch keine Rechnung gestellt werden dürfen. (mehr …)

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