Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Wuppertal: Werbeflyer mit Bestellkarte müssen vollständige Widerrufsbelehrung enthaltenveröffentlicht am 11. August 2015
LG Wuppertal, Urteil vom 21.07.2015, Az. 11 O 40/15 – nicht rechtskräftig
Art. 246a § 3 EGBGBDas LG Wuppertal hat in einem Musterverfahren der Wettbewerbszentrale entschieden, dass in Printwerbung (Werbeprospekt mit Bestellkarte) eine Widerrufsbelehrung sowie das Musterwiderrufsformular enthalten sein muss. Ein Hinweis lediglich auf das Bestehen eines Widerrufsrechts genüge nicht. Eine Ausnahme wegen begrenzter Darstellungsmöglichkeiten sei vorliegend nicht angebracht, da der Werbende seine Printwerbung selbst gestalte und den notwendigen Platz schaffen könne. Selbst verursachter Platzmangel könne nicht zur Erleichterung bei Pflichtinformationen führen.
- LG Wuppertal: Die Bezeichnung als „Diplom-Golflehrer“ ist unzulässigveröffentlicht am 6. März 2015
LG Wuppertal, Urteil vom 12.12.2014, Az. 15 O 7/14
§ 8 Abs. 1, 3 Nr. 1 UWG, § 3 UWG, § 5 Abs. 2 Nr. 3 UWGDas LG Wuppertal hat entschieden, dass die Werbung eines Golflehrer, der sich als „Diplom Golflehrer“ bezeichnet, irreführend und daher unzulässig ist, wenn ein entsprechender akademischer Grad nicht erlangt wurde. Unter einem Diplom verstehe der Verkehr den Beleg für eine abgeschlossene Hochschulausbildung, die im streitigen Fall nicht vorliege. Dass mehrere Qualifikationen erworben und hierüber auch entsprechende Urkunden ausgestellt worden seien, genüge nicht zur Verwendung des Begriffes „Diplom“. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Wuppertal: Apotheken dürfen nicht für das Stechen von Ohrlöchern werbenveröffentlicht am 3. März 2015
LG Wuppertal, Urteil vom 01.01.2015, Az. 12 O 29/15
§ 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 2 Abs. 4 ApBetrO, § 1a Abs. 10 u. 11 ApBetrODas LG Wuppertal hat entschieden, dass ein Apotheker keine Werbung für das Stechen von Ohrlöchern inklusive Ohrsteckern betreiben darf. Eine solche Leistung sei nicht apothekenüblich, da sie nicht gesundheitsdienlich sei. Im Gegenteil werde beim Stechen von Ohrlöchern die köperliche Unversehrtheit beeinträchtigt. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Wuppertal: Vertrag über einen Eintrag in einem nachrangig Google-gelisteten Online-Branchenverzeichnis über 910,00 EUR/Jahr ist sittenwidrig und unwirksamveröffentlicht am 2. März 2015
LG Wuppertal, (Hinweis-) Beschluss vom 05.06.2014, Az. 9 S 40/14
§ 138 Abs. 1 BGBDas LG Wuppertal hat entschieden, dass ein Vertrag über einen Eintrag in einem Online-Branchenverzeichnis, das z.B. bei Google auf den Ergebnisseiten 1 – 5 nicht gelistet wird, bei einer Jahresgebühr von 910,00 EUR sittenwidrig ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Wuppertal: Bei der Bewerbung von Fahrzeugen mittels Videoclips müssen die Vorschriften der Pkw-EnVKV eingehalten werdenveröffentlicht am 23. Januar 2015
LG Wuppertal, Urteil vom 31.10.2014, Az. 12 O 25/14
§ 8 Abs. 1 S. 1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 1 Pkw-EnVKV, § 5 Abs. 1, Abs. 2 Pkw-EnVKVDas LG Wuppertal hat entschieden, dass bei der Bewerbung von Fahrzeugen im Internet mittels Videoclips die Angaben zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen gemäß der Pkw-EnVKV getätigt werden müssen. Dies gelte auch, wenn die Fahrzeuge bei YouTube mittels eines Videos „vorgestellt“ werden. Bei dieser Art der Werbung handele es sich zwar noch nicht um ein konkretes Angebot, jedoch um ein Ausstellen des Fahrzeugs, bei welchem die Pflichtangaben ebenfalls darzustellen seien. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Wuppertal: Werbung mit nicht mehr gültigem UVP bei Auslaufmodellen ist unlauterveröffentlicht am 25. September 2014
LG Wuppertal, Urteil vom 24.02.2014, Az. 12 O 43/10
§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG, § 3 UWGDas LG Wuppertal hat entschieden, dass eine Werbung mit unverbindlicher Preisempfehlung des Herstellers unlauter ist, wenn diese Empfehlung bei Auslaufmodellen nicht mehr ausgesprochen wird. Jedenfalls müsse deutlich darauf hingewiesen werden, dass es sich um ein Auslaufmodell handele bzw. die Preisempfehlung veraltet sei. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Wuppertal: Für Nassrasierer mit Seifenblock muss die Verwendungsdauer angegeben werdenveröffentlicht am 16. Juli 2014
LG Wuppertal, Urteil vom 16.06.2014, Az. 12 O 38/13
§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 3 UWG; 5 Abs. 2a Kosmetik-VODas LG Wuppertal hat entschieden, dass ein Nassrasierer, dessen Rasierklingen von einer Art Seifenblock umgeben sind, nicht ohne Angabe eines Verwendungsdatums nach dem Öffnen in den Verkehr gebracht werden darf. Es handele sich um ein kosmetisches Mittel, das dazu bestimmt sei, mit der Haut in Berührung zu kommen. Die Angabe eines Mindesthaltbarkeitsdatums sei hingegen nicht erforderlich, da dies nur für Mittel gelte, deren Mindesthaltbarkeit bei weniger als 30 Monaten liege. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Wuppertal: „Bäckerei“, in der nicht gebacken wird, ist keine irreführende Bezeichnungveröffentlicht am 14. Oktober 2013
LG Wuppertal, Urteil vom 08.05.2013, Az. 13 O 70/12
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWGDas LG Wuppertal hat entschieden, dass die Bezeichnung eines Ladenlokals, in welchem Backwaren einer anderen Bäckerei angeboten werden, als „Bäckerei“ nicht irreführend ist. Nach der Verkehrsauffassung sei eine Bäckerei ein Geschäft, in welchem Backwaren erworben werden können, es müsse dort jedoch nicht zwangsläufig selbst gebacken werden. Durch die Handwerksordnung geschützt sei nur der Begriff „Bäcker“, der vorliegend jedoch nicht genutzt werde. Da der Verkehr durch die Begrifflichkeit nicht getäuscht werde, liege keine wettbewerbswidrige Irreführung vor. Zum Volltext der Entscheidung: