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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 12. Oktober 2012

    OLG Hamburg, Beschluss vom 26.04.2010, Az. 5 U 160/08
    § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG, § 2 Abs. 2 UrhG

    Das OLG Hamburg hat in diesem Hinweisbeschluss darauf hingewiesen, dass der Refrain eines Liedes, der aus wenigen Worten oder einem Satz besteht, nicht isoliert als Sprachwerk dem Urheberrechtsschutz unterfällt, auch wenn er über einen gewissen Grad an Originalität verfügt. Der vom Kläger erdachten Textzeile „alles ist gut so lange du wild bist“ fehle es an der erforderlichen Schöpfungshöhe. Auch dass es sich bei der Zeile um den oft wiederholten Refrain eines Liedes handele, besage nichts zur erforderlichen Schöpfungshöhe, insbesondere, weil häufig gerade derartige Textzeilen trotz ihrer überragenden Bekanntheit banale sprachliche Aussagen enthielten. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 17. November 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG München, Beschluss vom 07.10.2009, Az. 7 O 18649/09
    § 97 UrhG

    Das LG München hat einem Verbraucher mittels einstweiliger Verfügung verboten, das Musikstück „Evacuate The Dancefloor“ mittels einer Tauschbörse im Internet anzubieten. Diese Verfügung wurde trotz einer vorher beim Gericht eingereichten Schutzschrift erlassen, wobei das Gericht nur darauf hinwies, dass trotz Kenntnis der Schutzschrift keine andere Entscheidung getroffen werden konnte. Ähnlich, nur mit ausführlicher Begründung, entschied vor kurzem das LG Hamburg (Link: LG Hamburg). Den Streitwert setzte das Gericht auf 10.000 EUR fest, was für den Antragsgegner Kosten allein für das Gericht und den gegnerischen Anwalt in Höhe von über 1.000 EUR bedeutet. Hinzu treten noch Kosten für den eigenen Anwalt, was die Angelegenheit zu einem „teuren Spass“ für nur einen Song macht. Erwirkt wurde die einstweilige Verfügung von der im Bereicht Filesharing-Abmahnung sehr aktiven Kanzlei Nümann + Lang.

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