Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Celle: Gesellschafter einer „Limited“ (Ltd.) haften persönlich, wenn die Gesellschaft erloschen ist / Automatische Umwandlung in oHG oder GbRveröffentlicht am 6. Juli 2012
OLG Celle, Beschluss vom 29.05.2012, Az. 6 U 15/12
§ 128 S. 1 HGBWird eine sog. Limited-Gesellschaft (Ltd.) im Ausland aufgelöst und sind die Gesellschafter in Deutschland weiterhin gewerblich tätig, so haften die Gesellschafter persönlich weiter als Teil einer offenen Handelsgesellschaft (oHG) oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Dies hat das OLG Celle entschieden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG München: Die Komplementärin einer Ltd. & Co. KG muss im Impressum nicht angegeben seinveröffentlicht am 10. Oktober 2010
OLG München, Urteil vom 30.09.2010, Az. 6 U 3422/10
§§ 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG; 1 Abs. 1 Nr. 1, 3 BGB-InfoVDas OLG München hat entschieden, dass ein Unternehmen in dem gesellschaftsrechtlichen Kunstgewand einer Ltd. & Co. KG nicht verpflichtet ist, bei Fernabsatzgeschäften neben der Identität der Kommanditistin (hier: Kommanditgesellschaft) auch die Identität der Komplementärin (hier: der Ltd.) anzugeben. Der Senat erklärte, dass die Verpflichtung zur Angabe des Vertretungsberechtigten nicht notwendigerweise bedeute, dass auch die Komplementärin als gesetzliche Vertreterin anzugeben sei. Es genüge vielmehr, dass eine natürliche Person (im Gegensatz hierzu: die juristische Person, wie etwa die GmbH) angegeben sei, welche die Gesellschaft rechtsgeschäftlich vertrete. Eine darüber hinausgehende Angabepflicht könne dem Gesetz nicht entnommen werden, auch nicht im Wege der Auslegung.