Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- BGH: Marken, deren beschreibender Inhalt sich nur durch mehrere gedankliche Schritte erschließt, besitzen Unterscheidungskraftveröffentlicht am 17. Dezember 2012
BGH, Beschluss vom 21.12.2011, Az. I ZB 56/09
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenGDer BGH hat entschieden, dass eine Marke (hier: „Link economy“), die zwar inhaltlich beschreibend ist, deren Bedeutung sich aber nur in mehreren gedanklichen Schritten ermitteln lässt, unterscheidungskräftig ist. Der beschreibende Inhalt liege dann nicht mehr auf der Hand. Vorliegend handele es sich nicht um eine gebräuchliche Bezeichnung oder Werbeaussage der deutschen oder einer im Inland bekannten Fremdsprache. Eine Bedeutung wie „Wert einer Internetseite“ lasse sich nur mehrere gedankliche Schritte und Ableitungen konstruieren. Zum Volltext der Entscheidung: