Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- Welchen Erkenntniswert haben Wikipedia-Artikel für deutsche Gerichte?veröffentlicht am 26. Februar 2011
Nachdem wir berichtet hatten, dass der Europäische Gerichtshof (1. Instanz; EuG, Urteil vom 10.02.2010, Az. T-344/07) die Online-Enzyklopädie Wikipedia noch nicht als vertrauenswürdige Entscheidungsgrundlage in Angelegenheiten des Markenrechts angesehen hatte, mehren sich nun Gerichtsurteile mit Referenzierungen von Wikipedia-Artikeln. So findet sich in diesem Artikel eine sortierbare Tabelle von deutschsprachigen Gerichtsentscheidungen, in denen auf Wikipedia-Artikel verwiesen wird.
- Verein pro Verbraucherschutz e.V. ist aus der Liste (abmahn-) qualifizierter Einrichtungen gestrichen worden / Bescheid noch nicht bestandskräftigveröffentlicht am 14. Dezember 2010
Das Bundesamt für Justiz hat mit einem uns vorliegenden Schreiben vom 09.12.2010 mitgeteilt, dass „mit hiesigem Bescheid vom 03.12.2010 die Eintragung des Vereins pro Verbraucherschutz e.V. in die Liste qualifzierter Einrichtungen gemäß § 4 Abs. 2 S. 4 Nr. 2 UKlaG aufgehoben und die sofortige Vollziehung des Bescheides gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO angeordnet wurde. Der Bescheid ist dem Verein am 06.12.2010 zugestellt worden. Der Bescheid ist noch nicht bestandskräftig.“ Vgl. auch diesen Bericht.
- VG Köln: NPD-Jugendblatt darf in die Liste jugendgefährdender Medien aufgenommen werdenveröffentlicht am 1. Juni 2010
VG Köln, Urteil vom 23.03.2010, Az. 22 K 181/08
§ 18 Abs. 1 Satz 1 JuSchG; Art. 5 GGDas VG Köln hat entschieden, dass eine an Jugendliche gerichtete Schrift des Landesverbandes der Jugend- organisation der NPD in die Liste jugendgefährdender Medien aufgenommen werden darf. In der Publikation seien Texte enthalten, die dem verfassungsrechtlich bedeutsamen Interesse an einer ungestörten Entwicklung und Erziehung der Jugend zuwiderliefen, da die verfahrensgegenständlichen Texte unter anderem darauf gerichtet seien, Rassenhass, Kriegslüsternheit und Demokratiefeindlichkeit aufkommen zu lassen. (mehr …)
- Deutschland steht wegen rapidshare.de auf der International Piracy Watch Listveröffentlicht am 24. Mai 2010
Nach einem Hinweis des Blogs Basicthinking steht die Bundesrepublik Deutschland auf der sog. „2010 International Piracy Watch List“, einer Liste, die von einer Gruppe von US-Politikern vorgestellt wird, die sich weltweit gegen Copyright-Verletzungen bei von US-Firmen hergestellten Produkten einsetzt. Die Liste führt solche Staaten auf, in denen Urheberrechtsverletzungen ein alarmierendes Maß erreicht haben, welche die USA Milliarden kosten. Angeführt wird die Liste von China und Russland, doch es finden sich auch Staaten wie Spanien und Deutschland auf ihr, da diesen Staaten nicht ausreichende Präventionsmaßnahmen gegen den Diebstahl geistigen Eigentums ergriffen hätten. „Zum ersten Mal„, so Basicthinking, „wurde aber auch eine Liste mit gefährlichen Websites erstellt. Und auf diese Liste hat es prompt auch Deutschland geschafft. … Und da steht Deutschland wegen RapidShare ebenso im Fadenkreuz … wie Schweden wegen The Pirate Bay, China wegen Baidu, Kanada wegen IsoHunt, Luxemburg wegen RMX4U und die Ukraine wegen mp3fiesta.„
- UWG: Ab heute, dem 30.12.2008, gilt neues Wettbewerbsrechtveröffentlicht am 30. Dezember 2008
Nachdem der Regierungsentwurf zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) Ende November im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages angenommen wurde und gestern, am 29.12.2008, im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde (Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: Bundesgesetzblatt), gilt mit Inkrafttreten des Gesetzes am 30.12.2008 ein erheblich novelliertes Wettbewerbsrecht. Das Änderungsgesetz trägt der EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (sog. UGP-Richtlinie) Rechnung und führt eine „schwarze Liste“ mit dreißig verbotenen Geschäftspraktiken ein (Klicken Sie bitte auf diesen Link: neues UWG).
- Netzjargon: Die gebräuchlichen Abkürzungen im Internet – von „1337“ bis „YMMV“veröffentlicht am 30. Dezember 2008
Eine ansprechende Gegenüberstellung der im Internet verwendeten Abkürzungen („Netzjargon“) bietet die Zusammenstellung bei wikipedia.de (JavaScript-Link: Wikipedia). Neben bekannteren Abkürzungen wie „4U“ („for you“ / „für Dich“), „FYI“ („for your interest“ / „zur Information“) oder „IMHO“ („in my humble opinion“ / „meiner bescheidenen Auffassung nach“) finden sich auch für die breite Nutzermasse eher unbekannte Abkürzungen wie „1337“ („Leed“ / „Leetspeak“ = User Elite) oder „IANAL“ („I am not a lawyer“ / „Ich bin kein Anwalt“).
- EBAY: Ab sofort ist die Abwälzung von (überzogenen) Gebühren auf den Kunden verboten / Kuriosum: Käufer trägt nicht mehr Mehrwertsteuer?veröffentlicht am 12. November 2008
eBay hat eine neue Liste von Verhaltensweisen zusammengestellt, die für Onlinehändler auf der Internethandelsplattform eBay.de ab sofort verboten sind. Hierzu gehören u.a. die Kreditkartenauf- bzw. Kreditkartenzuschläge, Umlagen von eBay- und PayPal-Gebühren, Aufschläge, zusätzliche Service- oder Bearbeitungskosten für die Bezahlung mit einer bestimmten Zahlungsmethode. Weitere Verbote finden sich bei eBay (? Bitte klicken Sie auf diesen Link, der JavaScript enthält: Gebühren). Befremdlich wirkt das Verbot der „Umlegung der Mehrwertsteuer auf den Käufer“, da der Preis einer Ware, soweit nicht gegenüber einem Unternehmer angeboten, grundsätzlich auf Grund der gesetzlichen Vorgaben die Mehrwertsteuer zu enthalten hat (§ 1 Abs. 1 UStG) und hierauf vom Onlinehändler ausdrücklich „unmittelbar bei den Abbildungen oder Beschreibungen der Waren“ hinzuweisen ist (§§ 1 Abs. 2 Nr. 1, 4 Abs. 4 PAngV). Die Ausweisung der Mehrwertsteuer entspricht auch dem Ansinnen eBays, mit der neuen Reglementierung auf dem Marktplatz eBay für mehr „Preisklarheit und -transparenz“ zu sorgen. Verstöße gegen die Weisung eBays führen zur Löschung der betreffenden eBay-Auktion bis hin zum vorläufigen oder endgültigen Ausschluss vom eBay-Marktplatz.
- Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit, gegen Abmahnungsmissbrauch einzuschreitenveröffentlicht am 21. Oktober 2008
In einer Fragestunde des Deutschen Bundestages im Februar 2008 hat die Bundesregierung verlauten lassen, dass sie einstweilen keine konkreten Schritte gegen missbräuchliche Abmahnungen einleiten werde. (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: Antworten der Bundesregierung). Mit § 12 Abs. 1 S. 2, 4 UWG seien ausreichende Mittel zur Verfügung gestellt worden, um dem Abmahnungsmissbrauch Einhalt zu gebieten. Die Bundesregierung werde aber „das Instrument der Abmahnung und seine Anwendung in der Praxis aber darüber hinaus weiter intensiv beobachten und im Zusammenhang mit einer Evaluierung von UWG-Regelungen auf den Prüfstand stellen“. Anzumerken ist, dass mit der anstehenden Novellierung des UWG im Rahmen der sog. UGP-Richtlinie eher eine Verschärfung der Abmahnsituation zu befürchten ist, als eine Abschwächung, da nach dieser neuen Regelung auch eine Vielzahl bagatellhafter Verstöße abmahnfähig sind (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: UGP-RL). Eine Abmahnerliste wurde von der Bundesregierung in Ermangelung der Sinnhaftigkeit abgelehnt: „Eine Liste, in der alle natürlichen und juristischen Personen aufgeführt werden, die in der Vergangenheit Abmahnungen ausgesprochen haben, würde keine Aussage darüber enthalten, ob die entsprechenden Abmahnungen rechtsmissbräuchlich waren. Die Beantwortung dieser Frage hängt von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab.“ (mehr …)
- WIPO: Übersicht zu allen Domain-Streitigkeiten seit 1999veröffentlicht am 2. Oktober 2008
Die World Intellectual Property Organization (WIPO) bietet auf ihrer Website (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: WIPO-Übersicht) eine Auflistung aller Domain-Streitigkeiten im Volltext mit Suchfunktion und statistischer Auswertung (nach Fällen, geographischer Verteilung etc.), die seit dem Jahr 1999 behandelt wurden. Cui honorem, honorem: Der Hinweis findet sich auf der Website des traditionsreichen Juristischen Internetprojekts Saarbrücken der Universität Saarbrücken (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: JIPS).