Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Düsseldorf: Werbung für „Bundesliga unterwegs“ auf Smartphones/Tablets inkl. 2 GB Zusatzvolumen ist irreführendveröffentlicht am 6. November 2014
LG Düsseldorf, Urteil vom 10.10.2014, Az. 38 O 25/14
§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 3 UWG, § 3 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 und Nr. 2 UWGDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass die Werbung eines Telekommunikationsanbieters, der einen Zusatztarif für das Ansehen aller Livespiele der Fußball-Bundesliga auf Tablets und Smartphones mit „Alle Spiele der Bundesliga live erleben“ und „12,95 € mtl. mit 2 GB Datenvolumen on top“ bewirbt, irreführend und daher wettbewerbswidrig ist. Das zusätzliche Datenvolumen genüge bei weitem nicht für die gezeigten Spiele, so dass entweder Volumen hinzugebucht werden müsse oder eine Drosselung stattfinden würde, die ein Live-Erlebnis nicht zulasse. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Düsseldorf: Die Ausstellung einer Fotoserie von einer Live-Performance eines Künstlers bedarf der Erlaubnis der urheberrechtlich Berechtigten / Joseph Beuys-Kunst und ein Streitwert von 200.000 EURveröffentlicht am 10. Oktober 2010
LG Düsseldorf, Urteil vom 29.09.2010, Az. 12 O 255/09
§§ 18; 23 S. 1; 97 Abs. 1 UrhGDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Fotoserie, die von einer Live-Performance eines Künstlers angefertigt wird, nur dann in einer eigenständigen Ausstellung ausgestellt werden darf, wenn die Inhaber der Rechte an dem Nachlass des Künstlers (hier: Joseph Beuys) dem zugestimmt haben. Zu dem – sicherlich nicht aus juristischer, so doch aus künstlerischer Sicht – „verbretterten und fettigen“ Volltext der Entscheidung:
- Liveshopping – Neuer Trend im e-commerceveröffentlicht am 18. Februar 2009
Neben dem immer größeren Aufkommen von Shopping-Clubs (Link: Shopping-Clubs) findet auch das Liveshopping immer mehr Zulauf, wie www.ibusiness.de berichtet. Grundidee eines Liveshops ist es, nur ein Produkt über einen kurzen Zeitraum (z.B. 24 Stunden) anzubieten und durch große Abnahmemengen in dieser kurzen Zeit einen sehr günstigen Preis gestalten zu können. Mit dem Aufkommen einer größeren Masse von Shops wird dieses System mittlerweile in verschiedenen Variationen eingesetzt, die Grundidee bleibt jedoch dieselbe. Angesprochen werden von solchen Angeboten vor allem Nutzer, die durchschnittlich 6,7 Stunden am Tag im Internet verbringen (Heavy-User). In Deutschland sind die bekanntesten Liveshops preisbock.de und guut.de mit einem Bekanntheitsgrad von über 80 – 90 %. Doch auch andere Liveshopping-Angebote wie das Elektronikportal myby.de, ein Gemeinschaftsprojekt von KarstadtQuelle und AxelSpringer, erarbeiten sich einen zunehmend höheren Bekanntheitsgrad.