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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 11. Dezember 2014

    OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 03.11.2011, Az. 6 W 65/10
    § 3 ZPO

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass den Streitwertangaben des Klägers in einem Unterlassungsverfahren (hier: Patentrecht) grundsätzlich eine Indizwirkung für die Bewertung des klägerischen Interesses zukommt. Ein von dieser Angabe nach oben oder unten abweichender Streitwert müsse lediglich festgesetzt werden, wenn dazu schon nach eigenem Sachvortrag des Klägers oder auf Grund konkreter Einwendungen des Beklagten Anlass bestehe. Zum Volltext der Entscheidung:

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