Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- AG Düsseldorf: Zum Nachweis der fiktiven Lizenzkosten bei Bilderklau reichen eigene AGB nicht ausveröffentlicht am 10. Mai 2010
AG Düsseldorf, Urteil vom 15.01.2010, Az. 57 C 8526/08
§ 97 Abs. 1, Abs. 2 S. 2, Abs. 2 S. 3 UrhGDas AG Düsseldorf hat entschieden, dass die Betreiberin einer Bildagentur bei rechtswidriger Verwendung ihrer Bilder („Bilderklau“) zwar dem Grunde nach Schadensersatz fordern kann („fiktive Lizenzkosten“), zur Bemessung der Schadensersatzhöhe sich aber nicht auf die eigenen Konditionen, wie sie in ihren AGB festgesetzt sind, verweisen darf. Insofern würde es sich um Vertragsbedingungen handelt, die nur für den Fall der vertraglichen Nutzung und etwaiger Verstöße innerhalb der Vertragsbeziehung gelten würden. [Diese Argumentation halten wir angesichts der restlichen Rechtsprechung für bemerkenswert.] (mehr …)