Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG München I: Die Weiterleitung eines Kabelsignals durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft an 343 Wohneinheiten ist urheberrechtlich nicht lizenzpflichtigveröffentlicht am 5. November 2013
LG München I, Urteil vom 20.02.2013, Az. 21 O 16054/12
§ 15 Abs. 3 UrhG, § 20 UrhG, § 20b Abs. 1 UrhG, § 97 Abs. 1 UrhG, § 97 Abs. 2 S. 1 UrhG, § 97a Abs. 1 UrhG, § 101 Abs. 1 UrhG; § 242 BGB, § 259 BGB, § 260 BGB, § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB; Art. 5 Abs. 1 S. 2 GGDas LG München I hat entschieden, dass eine Wahrnehmungsgesellschaft für urheberrechtliche Nutzungsrechte an geschützten Werken der Musik keinen Anspruch auf Auskunft und Schadensersatz gegen eine Wohnungseigentümergemeinschaft hat, welche ein Kabelsignal an die in dem betreffenden Wohngebäude der Gemeinschaft angehörigen 343 Wohneinheiten weiterleitet. Die Gemeinschaft betrieb seit dem Jahr 1971 in dem Gebäude ein Kabelnetz. Sie verwaltete sich selbst durch den Verein Wohnhochhaus … e.V. und leitet mit Hilfe des Kabelnetzes das von einer Gemeinschaftsantenne abgeleitete Rundfunksignal in die einzelnen Wohnungen der Wohnungseigentümergemeinschaft weiter. Die Verwertungsgesellschaft behauptete, sie vertrete aufgrund von gegenseitigen Wahrnehmungsverträgen mit ausländischen Verwertungsgesellschaften das gesamte Weltrepertoire geschützter Unterhaltungs- und Tanzmusik und für den Betrieb des Kabelnetzes der Beklagten und die hierdurch erfolgende Kabelweitersendung von geschützten Musikwerken bestehe eine Lizenzierungspflicht. Die Beklagte habe es über den langen Zeitraum seit dem Jahr 1971 versäumt, die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte zu erwerben. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)