Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Frankfurt a.M.: Rechtekette im Urheberrecht muss lückenlos und substantiiert nachgewiesen werdenveröffentlicht am 14. April 2014
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 25.03.2014, Az. 11 U 14/13
§ 823 Abs. 1 BGB, § 256 ZPO, § 2 UrhGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass der substantiierte Nachweis einer lückenlosen Rechtekette für einen Schadensersatzanspruch erbracht werden muss, wenn der angeblich Berechtigte nicht selbst der Urheber eines geschützten Werkes ist. Dafür genüge die bloße Benennung von Zeugen nicht. Bei der mündlichen Übertragung von Nutzungsrechten müsse nicht nur ein Zeuge benannt werden, sondern auch dargelegt werden, wann mit wem unter welchen Umständen solche Gespräche geführt worden sein sollen. Eine solche Präzisierung müsse für jeden Schritt der Rechtekette erfolgen. Zum Volltext der Entscheidung: