IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 22. Mai 2011

    Wir hatten bereits berichtet, dass in diesem Jahr eine ehemalige Lobbyistin der Musikindustrie in die Schaltzentrale der europäischen Urheberrechtsgesetzgebung befördert wurde (hier). Nicht nur wir fanden dies „pikant“. Nunmehr hat sich Chantal Hughes, Sprecherin der Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen gegenüber Golem zu dieser Personalie geäußert und erklärte sinngemäß: Die Kollegin Martin-Prat sei schon mehr als sechs Jahre nicht mehr Lobbyistin der Musikindustrie und habe sich verpflichtet, die „höchsten Standards der persönlichen Integrität“ einzuhalten. Ihre weiteren Äußerungen finden Sie im obigen Golem-Artikel. Was wir davon halten? Jetzt ist alles klar. Warum es gleich nach der Berufung von Frau Martin-Prat dann in der EU-Kommission Erwägungen gab, auch Internetprovider in die Störerhaftung bei illegalem Filesharing mit einzubeziehen, so wie es das spanische Recht bereits jetzt regelt (hier), erklärte Frau Hughes nicht. Wer es noch nicht wußte: Fau Martin-Prat ist Spanierin.

I