Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Köln: Zu der Berechtigung eines Buchverlags, eine „Gesamtausgabe“ eines verstorbenen Lyrikers zu veröffentlichen / Zum urheberrechtlichen Auskunftsanspruchveröffentlicht am 12. März 2013
LG Köln, Teilurteil vom 13.02.2013, Az. 28 O 459/11
§ 242 BGB, § 4 VerlGDas LG Köln hat in diesem Fall interessante rechtliche Argumentationen zu den Rechten eines Verlags gegenüber den Erben eines verstorbenen Autors geliefert, u.a. zu der Frage, unter welchen Umständen eine Gesamtausgabe des Autors veröffentlicht werden dürfe und welche Vergütung hierfür zu entrichten sei. Gemäß § 4 VerlG sei der Verleger zur Veranstaltung einer solchen Gesamtausgabe grundsätzlich nicht berechtigt und zwar auch dann nicht, wenn ihm die Rechte an einer Vielzahl von oder gar an allen Einzelwerken zustünden. Auch in diesem Fall sei seine Berechtigung auf die Vervielfältigung und Verbreitung der Einzelwerke beschränkt. Auch die Auskunftsansprüche der Erben wurden thematisiert. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)