Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Hamm: Die Entfernung einer unerwünschten Veröffentlichung von Kontaktdaten unter „gewerbeauskunft-zentrale.de“ rechtfertigt nur einen Streitwert von 4.000 EURveröffentlicht am 8. Mai 2014
OLG Hamm, Beschluss vom 08.11.2013, Az. 9 W 66/13
§ 48 Abs. 2 GKG, § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 S. 2 BGBDas OLG Hamm hat entschieden, dass der unerwünschten Veröffentlichung der Kontaktdaten eines Gewerbebetriebes auf einer Internet-Seite sowie der Übersendung von Rechnungs- und Mahnschreiben durch einen Streitwert in Höhe von 4.000,00 EUR angemessen Rechnung getragen wird. Maßgeblich hierfür sei die aufgrund des zu beanstandenden Verhaltens zu besorgende wirtschaftliche Beeinträchtigung. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Zur versuchten Nötigung durch ein anwaltliches Mahnschreibenveröffentlicht am 18. Dezember 2013
BGH, Beschluss vom 05.09.2013, Az. 1 StR 162/13
§ 240 Abs. 1 bis 3 StGB, § 111i Abs. 2, § 260 Abs. 4 StPODer BGH hat entschieden, dass sich ein Rechtsanwalt, der in der Sache unberechtigte anwaltliche Mahnschreiben an die Kunden von sog. Gewinnspieleintragungsdiensten versendet, wegen versuchter Nötigung strafbar macht. Zwar habe der Angeklagte nicht konkret gewusst, dass die von ihm eingetriebenen Forderungen zivilrechtlich nicht gerechtfertigt gewesen seien. Es sei jedoch mit den Grundsätzen eines geordneten Zusammenlebens unvereinbar und daher verwerflich, wenn juristische Laien durch Behauptungen und Androhungen, die der Angeklagte mit der Autorität eines Organs der Rechtspflege ausgesprochen habe, zur Erfüllung der behaupteten, nur scheinbar von diesem geprüften rechtlichen Ansprüche veranlasst werden sollten. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Mandant hat keinen Anspruch darauf, dass die Gegenseite sich nur an seinen Rechtsanwalt wendetveröffentlicht am 12. Mai 2011
BGH, Urteil vom 08.02.2011, Az. VI ZR 311/09
§§ 823 Abs. 2; 1004 BGBDer BGH hat entschieden, dass ein Verbraucher, für den sich ein Rechtsanwalt als Bevollmächtigter bestellt hat, keinen Anspruch darauf hat, dass er fortan nicht mehr mit Mahnschreiben des Gegners überzogen wird. Die entscheidenden Ausführungen finden sich in den letzten beiden Absätzen des Urteilstextes. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- Aktuelle Warnung vor gefälschten Forderungsschreiben im Namen von Rechtsanwalt Olaf Tankveröffentlicht am 16. März 2010
Aus aktuellem Anlass warnen wir vor anwaltlichen Forderungsschreiben im Namen einer Antassisa GmbH („top of software.de“), die von Rechtsanwalt Olaf Tank stammen sollen, aber diesem wohl nicht bekannt sind. Bei diesen demnach gefälschten, allerdings auch so ziemlich allen Original-Mahnschreiben des Kollegen Tank sollte – im letzteren Fall ohne anwaltlichen Rat – keine Zahlung geleistet werden. Die konkrete Mahnung richtete sich an die Kanzlei Sewoma aus Berlin, welche das Aufforderungsschreiben bereits ins Netz gestellt hat.