Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Bielefeld: Maklerprovision auf Immobilienplattform muss inkl. Mehrwertsteuer angegeben werdenveröffentlicht am 31. März 2014
LG Bielefeld, Urteil vom 15.10.2013, Az. 17 O 122/13
§ 8 Abs. 1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 1 PAngV; § 3 Abs. 1 WoVermRG
Das LG Bielefeld hat entschieden, dass die Preisangabe für eine Maklerprovision mit „2 KM zzgl. gesetzl. MwSt.“ unzulässig ist. Verbraucher seien es nach den Ausführungen des Gerichts gewöhnt, dass entsprechend dem gesetzlichen Gebot die Mehrwertsteuer nicht zusätzlich zu dem genannten Preis verlangt werde, sondern einberechnet sei. Der Zusatz „zzgl. gesetzl. MwSt.“ sei daher leicht zu übersehen. Zum Volltext der Entscheidung: