Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- LG Berlin: Vergleichende Werbung ist zulässigveröffentlicht am 7. August 2009
LG Berlin, Urteil vom 28.04.2009, Az. 27 O 1281/08
§§ 823 Abs. 1, 824 Abs. 1, 1004 Abs. 1 S. 2 BGBDas LG Berlin hat es der Stiftung Warentest in diesem Urteil erlaubt, nachteilig über ein Kinderfahrrad zu berichten, da der betreffende Vergleich mit anderen Kinderfahrrädern „neutral, objektiv und sachkundig durchgeführt“ worden sei. Die von der Beklagten betriebene Verbraucheraufklärung sei notwendig zur Gewinnung von Markttransparenz im Interesse nicht nur der Verbraucher, sondern auch unter volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten und nicht zuletzt im Interesse der Hersteller und Anbieter der Erzeugnisse. Daher müsse bei dem vergleichenden Warentests die Frage grundsätzlich gestellt werden, ob die Äußerung ausnahmsweise unzulässig sei ( BGH NJW 1976, 620, 621 f. – Warentest II). (mehr …)