Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Karlsruhe: Kostenlose Reparaturversuche des Händlers bedeuten Anerkenntnis der Mangelhaftigkeit der Wareveröffentlicht am 4. Dezember 2008
OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.11.2008, Az. 8 U 34/08
§§ 323, 346 Abs. 1, 398, 413, 437 Nr. 2 1. Alt., 440 BGBDas OLG Karlsruhe hat in diesem Urteil darauf hingewiesen, dass der kostenlose Reparaturversuch eines Händlers dazu führt, dass die Mangelhaftigkeit der Ware zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr bestritten werden kann. Der Kunde des Händlers hatte dessen mehrfache kostenlose Reparaturversuche zum Anlass genommen, vom Vertrag zurückzutreten. In dem darauf folgenden Gerichtsverfahren, in welchem der Onlinehändler die fehlende Rücktrittsberechtigung des Kunden festgestellt wissen wollte, bestritt der Händler auch die Mangelhaftigkeit der Ware. Dies, so das Oberlandesgericht, könne er nach seinen vorausgegangenen Reparaturversuchen aber nach Treu und Glauben nicht mehr.