Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Hamm: Zur Unwirksamkeit von unklaren AGB-Klauseln unter Kaufleuten / Unverzügliche Mängelrügeveröffentlicht am 23. März 2012
OLG Hamm, Beschluss vom 20.12.2011, Az. I-19 U 139/11
§ 377 HGB; § 305 c Abs. 2 BGBDas OLG Hamm hat entschieden, dass eine AGB-Klausel zwischen Kaufleuten, welche den Einwand einer verspäteten Mängelrüge ausschließt, unwirksam ist, wenn nicht zwischen offenen und verdeckten Mängeln differenziert wird. Die Klausel sei dadurch unklar und damit insgesamt unwirksam, mit der Folge, dass eine Mängelrüge bei Vorliegen der Voraussetzungen doch als verspätet zurückgewiesen werden könne. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Essen: Eine unberechtigte Mängelrüge verpflichtet zum Schadensersatz für den entstandenen Überprüfungsaufwandveröffentlicht am 30. Dezember 2011
LG Essen, Urteil vom 27.04.2010, Az. 12 O 393/08
§ 280 BGB, § 631 BGB, § 287 ZPODas LG Essen hat entschieden, dass in der Mängelrüge zwar nicht zugleich eine stillschweigende vertragliche Selbstverpflichtung zur Übernahme der Überprüfungskosten für den Fall zu sehen ist, dass sich der behauptete Mangel nicht bestätigt. Wohl aber sei der Rügende dann zum Schadensersatz gemäß § 280 BGB verpflichtet. Auch seien Eigenleistungen (hier: des Handwerksunternehmens) als Schaden zu berücksichtigen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Brandenburg: Zum stillschweigenden Verzicht auf den Einwand der rechtzeitigen Mängelrüge gemäß § 377 HGBveröffentlicht am 13. September 2011
OLG Brandenburg, Urteil vom 30.06.2011, Az. 6 U 72/10
§ 377 Abs. 2 HGB, § 377 Abs. 3 HGBDas OLG Brandenburg hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH entschieden, dass auf den Einwand der rechtzeitigen Mängelrüge gemäß § 377 HGB stillschweigend verzichtet wird, wenn der Verkäufer die beanstandeten Waren vorbehaltlos vom Kaufmann zurücknimmt oder diesem vorbehaltlos Nachbesserung verspricht oder den Einwand der verspäteten Mängelanzeige nicht erhebt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- AG München: Keine Mängelrüge bei gestohlenen Bildernveröffentlicht am 28. Juli 2010
AG München, Urteil vom 11.07.2008, Az. 142 C 116/08
§ 97 Abs. 1 S. UrhGDas AG München hat entschieden, dass für die Nutzung fremden Bildmaterials im Internet (hier: Ausschnitte aus Kartographien) Schadensersatz im Wege der Lizenzanalogie zu entrichten ist. Es habe weder durch die Download-Möglichkeit eine Einwilligung zur Nutzung im Internet vorgelegen noch könne die zu ermittelnde fiktive Lizenzgebühr dadurch verringert werden, dass die gezeigten Kartenausschnitte möglicherweise Mängel aufwiesen. Auf der Karte seien acht Straßen, welche bereits 2005 umbenannt wurden, mit dem alten Namen bezeichnet. Die xxx Straße sei überhaupt nicht eingezeichnet. Im Einzelnen führte das Gericht aus:
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