Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Berlin: Zur Berechnung des Schadensersatzes bei unberechtigter Verwendung fremden Kartenmaterials im Internet / Kein Verletzerzuschlag für Lizenznehmer bei fehlender Urhebernennungveröffentlicht am 4. März 2011
LG Berlin, Urteil vom 22.12.2009, Az. 15 S 9/07
§ 97 Abs. 1, S. 1; 97 Abs. 2 UrhG §§ 249 ff. BGB, § 287 ZPODas LG Berlin hat ausführlich erläutert, wie der Schadensersatz für die unberechtigte Nutzung von Karten oder Kartenausschnitten im Internet zu berechnen ist und welchen Wert die Gutachten der Parteien insoweit besitzen. Interessant folgender völlig zutreffender Hinweis: „Für die Geltendmachung eines etwaigen immateriellen Schadens wegen der unterlassenen Urhebernennung gem. § 97 Abs. 2 UrhG a. F. ist die Klägerin nicht aktiv legitimiert, weil sie nicht Urheberin, sondern lediglich Lizenznehmerin ist.“ Zum Volltext der Entscheidung, die durch eine „kreative“ Nummerierung der Entscheidungsgründe auffällt: