Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BGH: Vorabentscheidungsersuchen an EuGH zur Frage, ob Bankinstitute Kontodaten herausgeben dürfen, wenn das Konto zum Vertrieb von Markenfälschungen benutzt wurdeveröffentlicht am 18. Oktober 2013
BGH, Beschluss vom 17.10.2013, Az. I ZR 51/12
§ 19 Abs. 2 MarkenG, § 388 Abs. 1 Nr. 6 ZPODer BGH hat dem EuGH im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens die Frage vorgelegt, ob ein Bankinstitut eine Auskunft über Namen und Anschrift eines Kontoinhabers unter Hinweis auf das Bankgeheimnis verweigern darf, wenn über das Bankkonto die Zahlung des Kaufpreises für ein gefälschtes Markenprodukt abgewickelt worden ist. Zur Pressemitteilung Nr. 173/2013 des Bundesgerichtshofs vom vom 17.10.2013: (mehr …)