IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 12. Januar 2015

    KG Berlin, Urteil vom 02.02.2012, Az. 2 U 2/06 Kart
    § 21 Abs. 2, 1 GWB, § 33 Abs. 1 GWB

    Das KG Berlin hat entschieden, dass ein Markenhersteller einem Händler nicht mit Belieferungsstopp drohen darf, wenn dieser die Waren (weiter) über das Internet verkauft. Die Entscheidung umfasst das gesamte Argumentations-Repertoire von Markenherstellern, den Vertrieb ihrer Ware zu ungewünscht günstigen Konditionen über das Internet zu verhindern ohne sich rechtlich angreifbar machen zu wollen. Im vorliegenden Fall hatte der Kartellsenat „den Braten allerdings gerochen“. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 6. September 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 15.03.2012, Az. I ZR 128/12
    § 8 Abs. 1 und 3 Nr. 1 BGB, § 5a Abs. 3 UWG, § 5 Abs. 5 UWG aF, Nr. 5 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG

    Der BGH hat entschieden, dass ein wettbewerbsrechtlich motivierter Unterlassungsanspruch, der sich auf den Vertrieb von „Matratzen eines Markenherstellers“ bezieht, zu unbestimmt ist, da nicht ersichtlich sei, welches Unternehmen als „Markenhersteller“ gelte. Auch sei ein Onlinehändler nicht verpflichtet, alle angebotenen Waren vorrätig zu haben. Indes sei es notwendig, so der Senat, dass der Händler in seiner Werbung für die nicht vorrätigen Matratzen darauf hinweise, dass
    die beworbenen Waren nicht sofort lieferbar sei. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 7. Juli 2009

    Die Internetauktionsplattform eBay ruft zum Unterschriften sammeln auf: Nach Information des Nachrichtenmagazins heise (JavaScript-Link: heise) sind immer mehr Händler unzufrieden mit Beschränkungen durch Markenhersteller. Viele dieser Hersteller wollen nicht, dass ihre Produkte bei eBay vertrieben werden und legen den Händlern strenge Restriktionen oder Verkaufsverbote auf. Sowohl für Händler als auch für Schnäppchenjäger ist dies von Nachteil. Eine von ebay beauftragte Studie ergab, dass bereits fast die Hälfte der deutschen Online-Händler bereits einmal beim Verkauf bestimmter Produkte gestoppt worden sei. Deswegen sammelt eBay jetzt Unterschriften seiner Mitglieder, um damit in Brüssel auf die Änderung der wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen zu drängen. Gelingt dies, kommt dies sowohl den Verbrauchern, die mehr günstige Angebote nutzen können, als auch den Händlern und eBay selbst zu Gute.

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