Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- Dell stellt Löschungsantrag gegen Psion’s EU-Marke „NETBOOK“veröffentlicht am 24. Februar 2009
Unsere Kanzlei berichtete Ende des vergangenen Jahres über markenrechtliche Abmahnungen der Firma Psion plc. Sie nahm Unternehmen auf Unterlassung in Anspruch, die mit dem Begriff „Netbook“ warben. Hierbei handelt es sich um einen Begriff, der sich am Markt mittlerweile als Gattungsbegriff für ultrakleine Travel-Notebooks etabliert haben dürfte (JavaScript-Link: Psion Netbook). Der Begriff „Netbook“ ist für Psion noch als Gemeinschaftsmarke (Reg.Nr. 000428250) geschützt. Wiederholt wurde der Vorwurf geäußert, Psion habe die Marke seit mehreren Jahren überhaupt nicht mehr für Notebooks verwendet und insoweit im Rechtssinne auch nicht mehr „rechtserhaltend gebraucht“. Der Computerhersteller Dell Inc. hat diesen Vorwurf nunmehr aufgenommen und am 18.02.2009 zum Gegenstand eines Löschungsantrags (Nr. 000003436) beim Harmonisierungsamt in Alicante gemacht. Eine kurzfristige Lösung ist damit indes nicht zu erwarten. Dieses Verfahren kann günstigstenfalls Monate, wenn nicht sogar Jahre dauern.
- BGH: Die Anmeldung einer Marke zum Zweck des Wettbewerbskampfs kann wettbewerbswidrig seinveröffentlicht am 15. Oktober 2008
BGH, Urteil vom 26.06.2008, Az. I ZR 190/05
§§ 3, 4 Nr. 10 UWG; 4 Nr. 2 MarkenGDer BGH hat erneut entschieden, dass in der Eintragung einer Marke allein zum Zweck, die entstehende Sperrwirkung als Mittel des Wettbewerbskampfes gegen einen Mitbewerber zu benutzen, eine wettbewerbswidrige Behinderung liegen kann. Soll die anmeldete Marke neben dem Einsatz im Wettbewerbskampf jedoch auch für eigene Waren benutzt werden, müssen die Umstände des Einzelfalles konkret gewürdigt werden, um zu beurteilen, ob eine wettbewerbswidrige Behinderung vorliegt. Des Weiteren stellt der BGH in dieser Entscheidung klar, dass es für den Erwerb einer Benutzungsmarke ausreicht, wenn „ein nicht unerheblicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise in dem Zeichen einen Hinweis auf die Herkunft der damit gekennzeichneten Waren aus einem bestimmten – wenn auch namentlich nicht bekannten – Herstellerunternehmen sieht„.
(mehr …) - OLG Nürnberg: Doch kein Regelstreitwert bei Markenverletzung von 50.000,00 EURveröffentlicht am 30. April 2008
OLG Nürnberg, Beschluss vom 19.04.2007, Az. 3 W 485/07
§ 3 ZPO, § 32 Abs. 1 RVG, § 51 GKG, § 142 MarkenGDas OLG Nürnberg ist der Auffassung, dass bei einem Markenrechtsverfahren, das nicht die Löschung der Marke betrifft, kein Regelstreitwert von 50.000,00 EUR anzusetzen sei. Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, welcher in seinem Beschluss vom 16.3.2006, Az. I ZB 48/05 die Auffassung geäußert hatte, dass für die Festsetzung des Gegenstandswerts bei einem Antrag auf Markenlöschung das wirtschaftliche Interesse des Markeninhabers an der Aufrechterhaltung seiner Marke Ausschlag gebend sei, welches sich nach Auffassung des Senats im Regelfall mit 50.000 EUR bemesse.
- BGH: Regelstreitwert bei Markenlöschung 50.000 EURveröffentlicht am 29. März 2006
BGH, Beschluss v. 16.03.2006, Az. I ZB 48/05
§ 51 Abs. 1 GKG, § 32 Abs. 1 RVGDer Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss klargestellt, dass er an einem Regelstreitwert von 50.000 EUR für Markenlöschungsverfahren festhält. Zu beachten ist dabei, dass der Regelstreitwert in Bezug auf eine Markenlöschungsklage festgesetzt wurde, jedoch hieraus keine zwingenden Schlussfolgerungen für anderweitige Markenverletzungsverfahren zu ziehen sind. Der Bundesgerichtshof mochte sich ausdrücklich nicht die Entscheidungs- praxis des Bundespatentgerichts zu eigen machen, welches im Widerspruchsbeschwerde- verfahren einen Regelstreitwert von 10.000 EUR annimmt. (mehr …)