IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 29. Dezember 2009

    OLG Hamburg, Beschluss vom 07.04.2008, Az. 3 W 30/08
    §§ 14 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 4 MarkenG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass ein Säuglings-Body mit dem Aufdruck „Mit Liebe gemacht“ keinen markenmäßigen Gebrauch und demgemäß keine Markenverletzung darstellt. Der Aufdruck kennzeichne lediglich die Eigenart des Produkts. Der zu beurteilende Aufdruck auf einem Body für Babys „Mit Liebe gemacht“ gebe dem normal informierten, durchschnittlich verständigen und situationsadäquat aufmerksamen Verbraucher keinen Anlass zu der Annahme, es solle ihm mittels des Aufdrucks etwas über die betriebliche Herkunft des Produkts gesagt werden. Denn der aufgedruckte Spruch stelle eine Beziehung zu dem Träger der Textilie her, die wegen der Doppeldeutigkeit des Slogans jedermann sofort auffalle: denn Babies würden im Regelfall sowohl in der gegenständlichen Bedeutung als auch im übertragenen Sinne des Wortes mit Liebe gemacht. Darin erschöpfe sich die Bedeutung des Spruches für den Konsumenten auch schon, denn er erkenne, dass der Body nur durch den Aufdruck zu einem eigenartigen Produkt werde, das sich dem Wettbewerb damit nicht im Hinblick auf die stoffliche Qualität und die Güte der Verarbeitung zu profilieren suche, sondern denjenigen, der sein Baby damit einkleide oder den Schenker des Produkts als witzigen Zeitgenossen ausweisen solle.

I