Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Frankfurt a.M.: Eine einfache Unterlassungserklärung kann zur Verminderung des Streitwerts führenveröffentlicht am 5. Februar 2015
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 14.01.2015, Az. 6 W 106/14
§ 3 ZPODas OLG Frankfurt hat entschieden, dass eine vorprozessuale Unterlassungserklärung ohne Verpflichtung zu einer Vertragsstrafe wegen eines Markenrechtsverstoßes die Wiederholungsgefahr und daher den Streitwert des nachfolgenden Prozesses vermindern kann. Dies sei allerdings nur dann der Fall, wenn der Verletzer den Verstoß ausdrücklich eingeräumt und die Abmahnung als berechtigt anerkannt habe. Im vorliegenden Fall sei die Rechtsverletzung jedoch bestritten worden, was die Ernsthaftigkeit der abgegebenen Erklärung in Frage stelle und damit nicht zu einer Minderung des Streitwert führen könne. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamburg: Der Vertrieb von Bot-Software für das Onlinespiel „World of Warcraft“ ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 5. Februar 2015
OLG Hamburg, Urteil vom 06.11.2014, Az. 3 U 86/13
§ 3 TMG; Art. 6 EGV 864/2007, Art. 8 Abs. 2 EGV 864/2007; § 3 UWG, § 4 Nr. 10 UWG, § 8 Abs. 1 UWG
Das OLG Hamburg hat entschieden, dass der Vertrieb so genannter Bot-Software (Software, die Interaktionen von menschlichen Benutzern ersetzt und das Erhalten von z.B. Erfahrungspunkten, Gold oder Materialien automatisiert) für das Massen-Mehrspieler-Online-Rollen-Spiel „World of Warcraft“ wettbewerbswidrig ist. Es handele sich bei dem Vertrieb der Software um eine unlautere Absatz- und Vertriebsstörung, da ehrliche Spieler, die die Spielregeln einhalten, gegenüber unehrlichen Spielern benachteiligt werden. Dadurch verliere das Spiel an Attraktivität, was den wirtschaftlichen Erfolg beeinträchtige. Werde die Bot-Software darüber hinaus auch mit dem markenrechtlich geschützten Namen des Spiels beworben, liege zudem eine Markenverletzung vor. Die Angelegenheit ist mittlerweile beim Bundesgerichtshof in der Revision anhängig. Zum Volltext der Entscheidung: - BGH: Ein Geschäftsführer hat auch dann noch Auskunft zu Markenverstößen zu geben, wenn er das Unternehmen verlassen hatveröffentlicht am 19. April 2013
BGH, Urteil vom 02.10.2012, Az. I ZR 82/11
§ 19 MarkenG a.F., § 242 BGBDer BGH hat entschieden, dass der gegen den Geschäftsführer einer Gesellschaft bestehende Auskunftsanspruch nicht allein deshalb erlischt, weil der Geschäftsführer aus der Geschäftsleitung ausscheidet. Zum entsprechenden Zitat und dem Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Hamm: Onlinehändler haftet für Markenrechtsverstoß der von ihm beauftragten Preissuchmaschine bei der AdWords-Bewerbung seiner Angeboteveröffentlicht am 21. November 2012
OLG Hamm, Urteil vom 13.09.2012, Az. I-4 U 71/12
§ 14 Abs. 5 S. 1 MarkenG; § 14 Abs. 7 UWGDas OLG Hamm hat entschieden, dass ein Onlinehändler, der eine Preissuchmaschine mit der Einstellung seiner Angebote beauftragt, auch für markenrechtswidrige Adwords-Werbung (s. auch hier oder hier) des Preissuchmaschinenbetreibers haftet – auch wenn er diese nicht beauftragt hat oder davon wusste. Für eine Haftung genüge das Handeln von Mitarbeitern oder Beauftragten eines von der Beklagten beauftragten Unternehmens. Grund dafür sei, dass der in Anspruch Genommene durch den Einsatz von Mitarbeitern und Beauftragten seinen Geschäftskreis erweitere und damit zugleich das Risiko von Zuwiderhandlungen innerhalb seines Unternehmens schaffe. Zum Volltext der Entscheidung:
- EuGH: Die Produktion von markenrechtswidriger Ware im Auftrag und Anweisung eines Dritten stellt keinen Markenverstoß darveröffentlicht am 22. Dezember 2011
EuGH, Urteil vom 15.12.2011, Az. C-119/10
EU-RL 89/104/EWG
Der EuGh hat entschieden, dass die Dienstleistung des reinen Abfüllens von Getränkedosen, die mit einem als Marke geschützten Zeichen versehen seien, keine Benutzung dieses Zeichens sei, die verboten werden könne. Der Dienstleistende, der lediglich im Auftrag und nach den Anweisungen eines Dritten das Abfüllen besorge, schafft nur die technischen Voraussetzungen für eine Benutzung des einer geschützten Marke ähnlichen Zeichens durch diesen Dritten. Zur Pressemitteilung Nr. 136/11 vom 15.12.2011 im Volltext: (mehr …) - LG Berlin: Zum Auskunftsanspruch gegen Betreiber von Internethandelsplattform, wenn offensichtlicher Markenverstoß vorliegt und Betrieb der Plattform gewerblich erfolgtveröffentlicht am 20. Dezember 2011
LG Berlin, Urteil vom 06.10.2011, Az. 16 O 417/10
§ 19 Abs. 2 MarkenGDas LG Berlin hat entschieden, dass ein Markeninhaber von den Betreibern einer gewerblich geführten Internethandelsplattform wie eBay Auskunft über die Identität (postalische Anschrift) eines der dort teilnehmenden Verkäufers verlangen kann, wenn der Verkäufer die Rechte des Markeninhabers verletzt und der Markenrechtsverstoß offensichtlich ist. Liege der Markenrechtsverstoß indes nicht auf der Hand, sei eine solche Auskunftspflicht zu verneinen. In Fällen offensichtlicher Rechtsverletzung besteht gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG ein Auskunftsanspruch auch gegen denjenigen, der in gewerblichem Ausmaß für rechtsverletzende Tätigkeiten genutzte Dienstleistungen erbrachte, wie hier etwa die Möglichkeit zum Abverkauf über die Internetplattform.
- BGH: Der Vertrieb von Markenhandys, deren SIM-Lock unautorisiert entfernt wurde, verstößt gegen das Markenrechtveröffentlicht am 8. Mai 2011
BGH, Urteil vom 09.06.2004, Az. I ZR 13/02
§ 14 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5; 24 Abs. 2 MarkenGDer BGH hat entschieden, dass der (geschäftliche) Vertrieb von Mobiltelefonen eines Markenherstellers, deren SIM-Lock ohne Einwilligung des Herstellers (vom Vertreiber) aufgehoben wurde, gegen das Markenrecht verstößt. Der markenrechtliche Schutz sei nicht erschöpft, da sich der Hersteller dem weiteren Vertrieb der von ihm gesperrt in den Verkehr gebrachten Mobiltelefone aus berechtigten Gründen i.S. von § 24 Abs. 2 MarkenG widersetze. Die Aufhebung der Sperre (SIM-Lock), durch die der Einsatz als Mehrbandtelefon eröffnet werde, sei eine Veränderung des Produkts. Die Identität des Produkts werde auch durch seine Einsatzmöglichkeit bestimmt, ohne daß es darauf ankomme, ob zum Zweck der Entsperrung eine veraltete Software in den Mobiltelefonen installiert worden sei. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Hamburg: Ein kostenpflichtiges Download-Angebot von bestimmungsgemäß kostenloser Software z.B. Firefox ist wettbewerbswidrig und markenrechtswidrigveröffentlicht am 8. Februar 2011
LG Hamburg, Urteil vom 10.12.2010, Az. 406 O 50/10
§§ 19; 14 Abs. 5 MarkenG; §§ 249, 242 BGBDas LG Hamburg hat entschieden, dass ein Hersteller seine Zustimmung zur Weiterverbreitung der Software an die Bedingung knüpfen darf, dass dies unentgeltlich erfolgt. Verstößt ein Dritter gegen diese Lizenzbedingungen, indem er die Software kostenpflichtig anbietet, so handelt er rechtswidrig. Einerseits handele er bei bekannter Software wie dem Internetbrowser „Firefox“ und dem E-Mail-Programm „Thunderbird“ irreführend; andererseits missbrauche er die Markenrechte des Softwareherstellers, wenn dieser die Nutzung seiner entsprechenden Marken an den kostenlosen Vertrieb der Software gebunden habe. Zitat:
- LG Hamburg: „Dildoparty“ ist reine Ankündigung und kann nicht gegen gleichlautende Marke verstoßenveröffentlicht am 8. Februar 2011
LG Hamburg, Urteil vom 15.07.2010, Az. 315 O 70/10
Art. 9 GMV; § 14 Abs. 2 MarkenGDas LG Hamburg hat entschieden, dass die Werbung für „Dildopartys“ (sic!) keinen Verstoß gegen eine gleichlautende Gemeinschaftsmarke darstellt, weil es sich hierbei um die reine Beschreibung einer Dienstleistung handelt. Gegen die Gemeinschaftsmarkee liefen zwei Löschungsanträge, die jedoch noch nicht zu einer Löschung der Marke geführt hatten. Zitat: (mehr …)
- OLG Düsseldorf: Die direct-sports.de GmbH mahnte rechtsmissbräuchlich abveröffentlicht am 6. August 2010
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.07.2010, Az. 20 U 206 /09 („Stealth“)
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.06.2010, Az. 20 U 199 /09 („Hawk“)
§ 8 Abs. 4 UWG; § 91a ZPODas OLG Düsseldorf hat der Firma direct-sports.de GmbH, die im vergangenen Jahr zahlreiche Onlinehändler wegen angeblicher Verletzung der Markenrechte an den Bezeichnungen „Stealth“ und „Hawk“ abgemahnt hatte, rechtsmissbräuchliches Verhalten attestiert. Die Marken seien ohne einen ernsthaften Benutzungswillen mit dem Ziel registriert worden, Zeichennutzer später mit Unterlassungs- und Schadensersatzforderungen zu überziehen. Zitat: (mehr …)