Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- EuG: Hersteller von Luxusuhren verstößt gegen Gemeinschaftsrecht bei Verweigerung von Ersatzteillieferung an einzelne Händler / Berichtet von Dr. Damm und Partnerveröffentlicht am 18. Januar 2011
EuG, Urteil vom 15.12.2010, Az. T-427/08
Art. 81 EG, Art. 82 EGDas EuG hat entschieden, dass die Nichtbelieferung von Ersatzteilhändlern durch einen Schweizer Uhrenhersteller einen Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht darstellen kann. Ist der Hersteller der einzige, der Uhrmacher mit Ersatzteilen zu bestimmten Luxusuhren beliefern könne, so liege eine marktbeherrschende Stellung vor. In der Weigerung zur Belieferung spezieller Händler könne ein Missbrauch dieser Stellung gesehen werden. Zum Volltext der Entscheidung: