Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Düsseldorf: Verteilen von Werbung unter Verstoß gegen Messe-AGB ist nicht wettbewerbswidrigveröffentlicht am 22. Februar 2016
OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.08.2015, Az. I-20 U 22/14
§ 8 Abs. 1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 10 UWG a.F., § 4 Nr. 11 UWG a.F.Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Verteilung von Werbematerial auf einer Messe, welche entgegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters vorgenommen wird, nicht wettbewerbswidrig ist. Die AGB seien keine Marktverhaltensregelung, so dass ein Verstoß dagegen keine Unlauterkeit begründe. Auch eine gezielte Behinderung von Mitbewerbern durch „Abfangen“ von Kunden sei vorliegend nicht festzustellen. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- LG Frankfurt a.M.: MyTaxi darf für Taxifahrten keine Rabatte gegenüber dem amtlichen Taxitarif anbietenveröffentlicht am 25. Januar 2016
LG Frankfurt a.M., Urteil vom 19.01.2016, Az. 3-06 O 72/15 – nicht rechtskräftig
§ 4 Nr. 11 UWG, § 39 Abs. 3 PBefGDas LG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass es wettbewerbswidrig ist, wenn Nutzern der „myTaxi“-App für eine Taxifahrt innerhalb des Geltungsbereichs der amtlich festgesetzten Tarife (also bundesweit) eine Gutschrift auf den amtlich festgesetzten Taxitarif gewährt wird. § 39 Abs. 3 PBefG verbiete eine Gewährung von Preisnachlässen und stelle eine Marktverhaltensregelung im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG a.F. (§ 3a UWG n.F.) dar. Das OLG Stuttgart hat dies kürzlich noch anders bewertet (hier). Die Pressemitteilung der Kammer finden Sie hier.
- BGH: Internationale Abkommen zum Arbeitsschutz sind keine wettbewerbsrechtlich relevanten Marktverhaltensregelungenveröffentlicht am 5. Januar 2016
BGH, Urteil vom 09.05.1980, Az. I ZR 76/78
§ 1 UWG a.F. , Übereinkommen Nr. 139 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)Der BGH hat in diesem älteren Urteil entschieden, dass der Vertrieb von im Ausland gefertigter Ware, bei deren Herstellung Sicherheitsbestimmungen missachtet wurden, wie sie im Inland zum Schutz von Arbeitnehmern bestehen, nicht wettbewerbswidrig ist. Entsprechende internationale Übereinkommen sind nicht als Marktverhaltensregelungen anzusehen. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- BGH: Rückkehrpflicht des Taxis gemäß § 49 Abs. 4 S. 2 PBefG gilt nicht immer / Marktverhaltensregelungveröffentlicht am 19. Oktober 2015
BGH, Urteil vom 30.04.2015, Az. I ZR 196/13
§ 4 Nr. 11 UWG, § 49 Abs. 4 S. 3 PBefGDer BGH hat entschieden, dass es sich bei der in § 49 Abs. 4 Satz 3 PBefG geregelten Rückkehrpflicht um eine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG handelt. Dem Fahrer eines Mietwagens sei es weiterhin erlaubt, nicht nur während der Beförderungsfahrt, sondern auch noch während der Rückfahrt per Funk übermittelte, am Betriebssitz des Mietwagenunternehmers eingegangene neue Aufträge auszuführen und zu diesem Zweck die Rückfahrt abzubrechen. Nach diesen Grundsätzen könne eine Rückkehrpflicht nur dann angenommen werden, solange der Mietwagen für Beförderungsaufträge bereit stehe. Dies sei solange der Fall, wie sich der Fahrer des Mietwagens im Dienst befinde einschließlich der vom Mietwagenfahrer eingelegten Pausen, nicht aber mehr vor oder nach Dienstschluss des Fahrers. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- LG Hamburg: Die Werbeaktion “50% Rabatt” der “myTaxi”-App ist zulässigveröffentlicht am 14. Oktober 2015
LG Hamburg, Urteil vom 15.09.2015, Az. 312 O 225/15
§ 4 Nr. 10 UWG; § 39 Abs. 3 PBefGDas LG Hamburg hat entschieden, dass die Betreiber der “myTaxi”-App im Rahmen einer Werbeaktion zulässig mit 50% Rabatt werben dürfen. Es liege weder ein Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz noch eine gezielte Behinderung von Mitbewerbern vor. Zwar handele es sich bei § 39 Abs. 3 PBefG um eine Marktverhaltensregelung i.S.v. § 4 Nr. 11 UWG, die Antragsgegnerin sei jedoch vorliegend als bloße Vermittlerin nicht Adressatin der Norm. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- BGH: Werbung für Vorbereitungshandlungen für eine Eizellspende in Deutschland ist nicht unlauter / Embryonenschutzgesetzveröffentlicht am 9. Oktober 2015
BGH, Urteil vom 08.10.2015, Az. I ZR 225/13
§ 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2 ESchG, § 4 Nr. 11 UWGDer BGH hat entschieden, dass die Werbung für Vorbereitungshandlungen für eine Eizellspende in Deutschland nicht unlauter ist. Das relevante, in § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2 ESchG geregelte Verbot der Eizellspende stelle keine Marktverhaltensregelung nach § 4 Nr. 11 UWG dar. Zur Pressemitteilung Nr. 172/2015 hier.
- BGH: § 34d GewO ist eine unionsrechtskonforme Marktverhaltensregelungveröffentlicht am 17. September 2015
BGH, Urteil vom 18.09.2013, Az. I ZR 183/12
§ 4 Nr. 11 UWG, § 34d GewO, § 194 Abs. 1a SGB VDer BGH hat entschieden, dass die Vorschrift des § 34d GewO eine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG darstellt und nicht gegen das Recht der Europäischen Union verstößt. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- BGH: Wer für Versicherungen anderer wirbt, muss dies zur Meidung einer Eigenhaftung hinreichend deutlich machenveröffentlicht am 15. September 2015
BGH, Urteil vom 28.11.2013, Az. I ZR 7/13
§ 4 Nr. 11 UWG, § 34c und d GewO, § 11 VersVermVDer BGH hat entschieden, dass ein Handelsunternehmen, welches auf seiner Website bestimmte Versicherungsprodukte anbietet und für Online-Vertragsabschlüsse auf den Versicherungsvermittler verlinkt, dies aber nicht hinreichend deutlich macht (weil der Wechsel des Betreibers der Internetseite verborgen bleibt), selbst als Versicherungsvermittler behandelt wird. Im vorliegenden Fall war der klagende Verband der Rechtsansicht, dass das Handelsunternehmen zur Unterlassung dieser Tätigkeit verpflichtet sei, weil es nicht über die erforderlichen Genehmigungen nach der Gewerbeordnung verfüge und seinen Informationspflichten nicht nachgekommen sei. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- OLG Düsseldorf: Verstoß gegen die Berufsordnung der nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte stellt einen Wettbewerbsverstoß dar / Zum Empfehlungsverbot gemäß § 31 Abs. 2 BOÄ NRWveröffentlicht am 10. September 2015
OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.03.2013, Az. I-20 U 41/12
§ 31 Abs. 2 BOÄDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Berufsordnung der nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte (BOÄ NRW) eine Marktverhaltensregelung im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG darstellt und dementsprechend eine Zuwiderhandlung gegen § 31 Abs. 2 BOÄ NRW (Verbot der Empfehlung bestimmter Anbieter ohne hinreichenden Grund) wettbewerbswidrig ist. Diese Beschränkungen der Berufsordnung seien im Hinblick auf die Berufsfreiheit nach Art. 12 GG zulässig, soweit sie dem Schutz der Bevölkerung vor unsachlicher Beeinflussung und vor Gefahren für die ärztliche Versorgung dienen würden und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprächen, wobei eine Gefahr für die medizinische Versorgung insbesondere dann gesehen wird, wenn sich ein Arzt von kommerziellen Gesichtspunkten leiten lässt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Wettbewerbsverstoß bei nicht genügender Kennzeichnung nach dem ElektroGveröffentlicht am 4. September 2015
BGH, Urteil vom 09.07.2015, Az. I ZR 224/13
§ 4 Nr. 11 UWG; § 7 S. 1 ElektroG; Art. 12 Abs. 3 Unterabs. 2 S. 1 Richtlinie 2012/19/EU, Art. 15 Abs. 2 Richtlinie 2012/19/EUDer BGH hat nunmehr auch darüber entschieden, dass bei einer nicht ausreichenden Kennzeichnung gemäß § 7 S. 1 ElektroG ein Wettbewerbsverstoß vorliegt. Bei der Vorschrift handele es sich um eine Marktverhaltensregelung, da sie auch den Schutz der Mitbewerber vor einer Belastung mit höheren Entsorgungskosten infolge nicht gekennzeichneter Elektrogeräte durch andere Marktteilnehmer bezwecke. Für eine ausreichende Kennzeichnung müsse diese dauerhaft sein, d.h. sie müsse ein Mindestmaß an Unzerstörbarkeit aufweisen und dürfe nicht leicht zu entfernen sein. Auf Klebefähnchen an den Kabeln von Kopfhörern träfen diese Voraussetzungen nicht zu. Zum Volltext der Entscheidung: