Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- BGH: Bei mehr als 25 Kunden-Feedbacks „gewerblicher Händler“? / Zum pseudo-privaten Handeln bei eBayveröffentlicht am 24. Juli 2009
BGH, Urteil vom 04.12.2008, Az. I ZR 3/06
§§ 3, 6 Abs. 2 Nr. 4, § 8 Abs. 1 und 3 Nr. 1 UWGDer BGH hat in dieser Entscheidung in Zusammenhang mit einer Verletzung der Marke „Cartier“ umfassend zu der Frage ausgeführt, wann Verkaufstätigkeiten auf der Internethandelsplattform eBay als „gewerblich“ anzusehen sind. Ein Zeichen werde im geschäftlichen Verkehr verwendet, wenn seine Benutzung im Zusammenhang mit einer auf einen wirtschaftlichen Vorteil gerichteten kommerziellen Tätigkeit und nicht im privaten Bereich erfolge. Dabei seien an dieses Merkmal im Interesse des Markenschutzes keine hohen Anforderungen zu stellen (!). Der Senat berücksichtigte bei seiner Entscheidung die Anzahl von Waren bezogen auf einen bestimmten Zeitraum, die Gleichartigkeit der Ware, die Konzentration der Ware auf wenige Produktgattungen sowie die Anzahl von Kundenbewertungen – und führte gleichzeitig zu den Grundsätzen der geltenden Beweislast aus. (mehr …)