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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 23. August 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 21.08.2012, Az. X ZR 33/10
    § 9 Nr. 3 PatG, § 10 Abs. 1 PatG, § 139 Abs. 1 PatG

    Der BGH hat laut Pressemitteilung Nr. 134/2012 entschieden, dass ein Pool von Unternehmen, die Patente an Verfahren und Vorrichtungen zur Kodierung, Übertragung, Speicherung und Dekodierung von Videosignalen halten, wie sie beim Herstellen und Abspielen von DVD nach dem internationalen MPEG-2-Standard Verwendung finden, nicht wegen Patentverletzung gegen einen Hersteller von DVD auf Auskunft und Schadensersatz wegen fehlendem Lizenzvertrag vorgehen können, wenn Sie dem Hersteller im Rahmen eines Testkaufs eine Master-DVD übersandt haben. Zitat aus der Pressemitteilung: „Gleichwohl hat die Beklagte mit der Herstellung der DVD das Patent nicht verletzt, da der DVD-Master durch die (von der Klägerin als Testbestellung veranlasste) Lieferung an die Beklagte mit Zustimmung der Klägerin in den Verkehr gebracht worden und das Patentrecht insoweit erschöpft (verbraucht) worden ist. Gerade weil nämlich der DVD-Master wie jede einzelne auf dieser Basis hergestellte DVD ein und dasselbe unmittelbare Verfahrenserzeugnis verkörpern, kann auch hinsichtlich der Erschöpfung nicht zwischen der Lieferung des Masterbandes (mit Zustimmung der Klägerin) und der (Rück-)Lieferung der DVD (ohne Zustimmung der Klägerin) unterschieden werden.“ Zum Volltext der Pressemitteilung: (mehr …)

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