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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 1. Oktober 2012

    LG Frankfurt a.M., Urteil vom 25.08.2011, Az. 2-05 O 192/11

    Das LG Frankfurt hat  auf eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands entschieden, dass eine Bank nicht ohne die Zustimmung ihrer Kunden Kreditkarten austauschen darf (hier: VISA-Karte gegen Mastercard). Da der Kunde sich in der Regel bewusst für eine bestimmte Karte entscheide, dürfe er bei der Frage eines Austauschs nicht übergangen werden. Es handele sich eben nicht, wie von der Bank behauptet, lediglich um einen technisch-organisatorischen Vorgang, da eben doch Unterschiede zwischen den einzelnen Kartenanbietern bestünden.

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