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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 12. September 2011

    Derzeit sind vermehrt Abmahnungen der Kanzlei ARGOS Rechtsanwälte für die Medienwerkstatt Remscheid GbR festzustellen. Beanstandet wird die Preisauszeichnung, insbesondere die konkrete Verwendung der „Unverbindlichen Preisempfehlung“ (UVP). Kern des Anstoßes ist in den uns vorliegenden Abmahnungen ein – in Unkenntnis des Onlinehändlers – reduzierter UVP des Herstellers, so dass der Händler mit „alten“ Preisempfehlungen wirbt. Die Inhaber der Medienwerkstatt, Jan Ritzmann und Marc Teubner, sehen hierin eine Irreführung des Verbrauchers (§§ 3, 5 UWG). In der Vergangenheit hat die Kanzlei ARGOS bereits für Dirk Zimmermann bzw. Zimmermann Telekommunikation abgemahnt. Was wir davon halten? Wir empfehlen dringlichst, auf die Abmahnung nicht unversehens die von der Gegenseite vorgeschlagene Unterlassungserklärung abzugeben, sondern zuvor rechtsanwaltlichen Rat einzuholen. Auch ist auf Grund der Häufung der Abmahnungsfälle innerhalb vergleichsweise kurzer Zeit die Frage der Rechtsmissbräuchlichkeit zu prüfen. Wir beraten Sie gerne!

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    Wie gehe ich mit einer Abmahnung richtig um? (hier)

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