Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Hamm: Apotheken-Bonustaler im Zusammenhang mit preisgebundenen Arzneimitteln sind unzulässigveröffentlicht am 17. Februar 2016
OLG Hamm, Urteil vom 11.06.2015, Az. 4 U 12/15
§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG a.F.; § 78 Abs. 2 S. 2 und 3, Abs. 3 S. 1 AMG; § 1 Abs. 1 und 4 AMPreisV, § 3 AMPreisVDas OLG Hamm hat entschieden, dass die Werbung einer Apotheke mit „2 Taler nach Arztbesuch – Einfach Terminnotiz vom letzten Termin innerhalb von 2 Tagen nach dem Arztbesuch abgeben“ wettbewerbsrechtlich unzulässig ist. Gemäß dieser Werbung würden sog. Bonustaler auch für den Erwerb von preisgebundenen Arzneimitteln gewährt. Es sei aber nicht nur untersagt, preisgebundene Medikamente zu einem anderen als dem vorgeschriebenen Preis abzugeben, sondern es dürften gekoppelt mit deren Erwerb auch keine anderweitigen Vorteile gewährt werden, die den Erwerb günstiger erscheinen ließen. Dies wäre bei der Gewähr von „Bonustalern“ jedoch der Fall. Eine Bagatellgrenze kenne das Arzneimittelpreisrecht nicht, so dass auch geringwertige Vorteile zum Verstoß führten. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- BGH: Die Abgabe von verschreibungspflichtigen Medikamenten ohne Rezept kann wettbewerbswidrig seinveröffentlicht am 31. März 2015
BGH, Urteil vom 08.01.2015, Az. I ZR 123/13
§ 48 Abs. 1 AMGDer BGH hat entschieden, dass die Abgabe eines verschreibungspflichtigen Medikaments durch einen Apotheker ohne Rezept unzulässig ist. Eine Ausnahme bestehe lediglich in dringenden Fällen, wenn der Apotheker durch den verschreibenden Arzt zuvor (z.B. telefonisch) benachrichtigt und das Rezept baldmöglichst nachgereicht werde. Vorliegend habe jedoch ein Apotheker einen Arzt zu einer Verschreibung für eine dem Arzt unbekannten Person bewegt. Zur Pressemitteilung Nr. 3/2015:
- BGH: Apotheke darf Patienten eines Krankenhauses im Rahmen des Entlassungsmanagements Medikamente ans Bett liefernveröffentlicht am 3. September 2014
BGH, Urteil vom 13.03.2014, Az. I ZR 120/13
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 11 Abs. 1 S.1 ApoG, § 12 ApothBerufsO BW, § 11 Abs. 4 SGB V, § 39 Abs. 1 S. 4 bis 6 SGB VDer BGH hat entschieden, dass es mit § 11 Abs. 1 Satz 1 ApoG und der Berufsordnung der Apotheker vereinbar ist, wenn ein Krankenhaus selbst oder durch einen Dritten im Rahmen des Entlassungsmanagements einem Patienten die von ihm im Zeitpunkt seiner Entlassung aus der Klinik benötigten Medikamente durch eine Apotheke an sein Krankenbett liefern lässt, falls der Patient keine Belieferung durch eine andere Apotheke wünscht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Schleswig: Zur irreführenden Werbung mit der Wirkung eines Medikamentsveröffentlicht am 25. März 2014
OLG Schleswig, Urteil vom 30.01.2014, Az. 6 U 15/13
§ 3 UWG, § 5 UWG; § 3 HWGDas OLG Schleswig hat entschieden, dass die Werbung für ein Medikament gegen Durchfall mit dem Slogan „L. stoppt Durchfall“ irreführend und somit wettbewerbswidrig ist, wenn nicht tatsächlich eine Beendigung der Beschwerden binnen weniger Stunden (und nicht erst nach 2 Tagen) eintritt. Das Verständnis des Wortes „stoppen“ beziehe sich nicht auf eine bloße Linderung der Beschwerden. Zur Pressemitteilung 6/2014:
- BGH: Keine Patentierbarkeit nachträglich aufgefundener biologischer Zusammenhänge eines Medikamentsveröffentlicht am 27. November 2013
BGH, Urteil vom 24.09.2013, Az. X ZR 40/12
Art. 54 Abs. 5 EPÜ; § 3 Abs. 4 PatGDer BGH hat entschieden, dass keine neue technische Lehre und damit keine Patentierbarkeit für einen medizinischen Wirkstoff vorliegt, wenn lediglich neue biologische Zusammenhänge eines bereits in gleicher Art und Form verwendeten Wirkstoffs zur Behandlung einer Krankheit entdeckt werden. Auch für reine Dosierungsempfehlungen komme ein Patentschutz grundsätzlich nicht in Betracht. Zum Volltext der Entscheidung:
- OVG Nordrhein-Westfalen: Wo „akut“ draufsteht, muss eine schnelle Wirkung drin sein – irreführende Bezeichnung von Arzneimittelnveröffentlicht am 22. November 2013
OVG NRW, Beschluss vom 19.07.2013, Az. 13 A 719/13
§ 8 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 AMGDas OVG Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass ein Arzneimittel, welches die Bezeichnung „akut“ im Namen trägt, nur mit diesem Namen zugelassen werden kann, wenn das Präparat im Vergleich zu anderen Präparaten eine schnelle Wirkung erzielt. Diese Vorstellung werde beim Verbraucher durch die Wortwahl ausgelöst. Da das streitige Präparat jedoch seine Wirkung erst nach einer Stunde oder mehr entfalte, sei die Bezeichnung irreführend. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamburg: Die in der Werbung behauptete Überlegenheit eines Produkts (Arzneimittel) muss nachgewiesen seinveröffentlicht am 8. November 2012
OLG Hamburg, Urteil vom 20.09.2012, Az. 3 U 53/11
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 UWG, § 8 UWG; § 3 HWGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass die Werbung mit der angeblichen Überlegenheit eines Produkts im Arzneimittelbereich irreführend ist, wenn diese Überlegenheit nicht wissenschaftlich nachgewiesen ist. Eine dafür in Bezug genommene Studie müsse die behauptete Überlegenheit darstellen können. Sei die Studie hinsichtlich ihrer Aussagekraft in Fachkreisen umstritten, sei der erforderliche Nachweis nicht erbracht. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Werbung für verschreibungspflichtige Medikamente ist auch bei nur indirektem Produktbezug unzulässigveröffentlicht am 24. Oktober 2012
OLG Frankfurt, Urteil vom 06.09.2012, Az. 6 U 143/11
§ 7 HWG, § 10 HWG
Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Werbung für ein verschreibungspflichtiges Medikament (hier: Verhütungsmittel) auch dann unzulässig ist, wenn der Produktname in der Werbung nicht genannt wird. Vorliegend hatte die Beklagte, deren Tochtergesellschaft das Produkt „Pink Luna“ vertreibt, eine Internetseite veröffentlicht, die unter dem Motto „Liebe ist pink“ Informationen zur Empfängnisverhütung enthielt. Dort wurde eine Verlosung beworben, als deren Gewinn 10 € Musik – Download – Gutscheine ausgelobt wurden; auch wurde ein „Pink Pack“ aus Schminktasche und anderen Utensilien angeboten. Nach Auffassung des Gerichts habe die Seite durch ihre Aufmachung unmissverständlich Bezüge zum Produkt „Pink Luna“ hergestellt, was nach dem Heilmittelwerbegesetz unzulässig sei. Dessen Vorschriften sollen u.a. verhindern, dass Ärzte einer werbungsinduzierten Einflussnahme der Patienten ausgesetzt seien. Zum Volltext der Entscheidung: - OLG Hamburg: Werbung mit „Extraklasse“ erfordert qualitativen Vorsprung vor Konkurrenzproduktenveröffentlicht am 11. September 2012
OLG Hamburg, Urteil vom 16.12.2010, Az. 3 U 161/09
§ 12 Abs. 2 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 UWG, § 3 UWG; § 3 HWGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass die Bewerbung eines Arzneimittels mit der Wendung „Thromboseprophylaxe der EXtraklasse“ wettbewerbswidrig ist, wenn es sich um eine irreführende Allein- oder Spitzenstellungsbehauptung handele. Dies sei der Fall, wenn die genannte Aussage einen – tatsächlich nicht vorhandenen – therapeutischen Fortschritt in Bezug auf alle anderen Präparate suggeriere, also für sich in Anspruch nehme, dass das Produkt eine besondere und deutlich gehobene Qualität aufweise. Dies hätte die Antragsgegnerin jedoch durch einen wissenschaftlichen Beleg für eine solche Überlegenheitsbehauptung darlegen müssen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Thüringen: Apotheken-Bonuspunkte von 1,00 Euro pro Medikament können auch bei einem Rezept für drei Medikamente für jede Position gewährt werdenveröffentlicht am 15. Mai 2012
OLG Thüringen, Urteil vom 04.04.2012, Az. 2 U 864/11
§ 8 Abs. 1 AMG; § 3 Abs. 1 UWG; § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 1-5 HWGDas OLG Thüringen hat entschieden, dass es zulässig ist und die Spürbarkeitsschwelle nicht überschreitet, wenn ein Apotheker auf ein Rezept, welches 3 Medikamente umfasst, Bonuspunkte im Wert von insgesamt 3 Euro vergibt (1 Euro pro Medikament). Die Gewährung von einem Euro Rabatt auf ein Medikament ist als geringwertige Kleinigkeit grundsätzlich zulässig. Es könne daher keinen Unterschied machen, ob drei Rezepte mit jeweils einem Medikament oder ein Rezept mit drei Medikamenten eingelöst werde. Zitat: