Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- LG Köln: Kostenlose medizinische Fernberatung im Internet ist unzulässigveröffentlicht am 30. Juli 2012
LG Köln, Urteil vom 08.11.2011, Az. 81 O 56/11
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 9 HWGDas LG Köln hat entschieden, dass die Erteilung von kostenlosen medizinischen Auskünften im Internet durch einen Arzt wegen Verstoßes gegen das Heilmittelwerbegesetz unzulässig ist, wenn Fragen beantwortet und veröffentlicht werden, die Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhafte Beschwerden des Anfragenden oder eines Dritten zum Gegenstand haben. Dabei handele es sich um eine Fernbehandlung (Diagnose und Therapie), die nicht auf eigener Wahrnehmung an dem zu behandelnden Menschen beruhe. Für den Verstoß genüge es, wenn ein Teil der angesprochenen Verkehrskreise die Werbung dahin verstehe, dass eine Erkennung oder Behandlung von individuellen Krankheiten ohne persönliche Wahrnehmung durch den Behandelnden angeboten werde. Dies sei vorliegend der Fall gewesen. Zum Volltext der Entscheidung:
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