Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Celle: Das Angebot eines Optikers für eine kostenlose Zweitbrille ist unzulässigveröffentlicht am 3. April 2014
OLG Celle, Urteil vom 13.03.2014, Az. 13 U 106/13
§ 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 2b HWG; § 3 Nr. 1 MPG; § 4 Nr. 11 UWGDas OLG Celle hat entschieden, dass die Werbung einer Optikerunternehmens mit „ZWEI FÜR EINS: Beim Kauf einer Brille gibt’s eine ARMANI-BRILLE in Sehstärke GESCHENKT“ gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. Die kostenlose Zugabe einer Zweitbrille falle unter das Zuwendungsverbot des HWG, da sie den Kunden unsachlich beeinflusse. Eine Gesundheitsgefährdung sei dafür nicht erforderlich. Mit der Marke „Armani“ werde der Kunde hier übermäßig angelockt. Zum Volltext der Entscheidung: