Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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VGH Baden-Württemberg: Surimi ist alles, nur keine „Meeresfrucht“ veröffentlicht am 20. Februar 2010
VGH Baden-Württemberg, vom 11.02.2010, Az. 9 S 1130/08
§ 8 Abs. 1 LFGB
Das VGH Baden-Würtemberg hat entschieden, dass ein Anteil von von 20 % Surimi in einer Meeresfrüchte-Mischung in der Bezeichnung der Mischung gesondert ausgewiesen sein muss, etwa als „Meeresfrüchte-Mischung mit Surimi“. Eine „Täuschung“ von Verbrauchern und damit ein Straftatbestand liege indessen nicht vor, da die Bestandteile ordnungsgemäß im Zutatenverzeichnis ausgewiesen seien. (mehr …)