Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BGH: Eine Zeitung darf eine mehrdeutige Äußerung nicht als eindeutig wiedergebenveröffentlicht am 11. Mai 2012
BGH, Urteil vom 21.06.2011, Az. VI ZR 262/09
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 S.2 BGB analog; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 8 Abs. 1 EMRKDer BGH hat entschieden, dass von einer unrichtigen Wiedergabe einer Äußerung bereits dann auszugehen ist, wenn der Eindruck erweckt wird, der Zitierte habe sich eindeutig in einem bestimmten Sinne geäußert, obwohl seine Aussage mehrere Interpretationen zulässt und der Zitierende nicht kenntlich macht, dass es sich um seine Interpretation einer mehrdeutigen Aussage handelt. Maßgebend für die Feststellung der Frage, ob eine Äußerung zutreffend wiedergegeben wurde oder nicht, ist dabei nicht das vertretbare Verständnis eines Durchschnittslesers oder Durchschnittshörers, sondern das, was der Zitierte gemessen an seiner Wortwahl, dem Kontext seiner Gedankenführung und dem darin erkennbar gemachten Anliegen zum Ausdruck gebracht hat. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)