Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Der Einwand des Rechtsmissbrauchs kann auch im Kostenfestsetzungsverfahren erhoben werden / Mehrere einstweilige Verfügungen nach einheitlicher Abmahnung zweier Adressaten spricht für Rechtsmissbrauchveröffentlicht am 27. November 2012
BGH, Beschluss vom 02.10.2012, Az. VI ZB 69/11
§ 91 Abs. 2 S.1 Hs. 1 ZPODer BGH hat entschieden, dass ein Kostenfestsetzungsverlangen als rechtsmissbräuchlich zu qualifizieren ist und die unter Verstoß gegen Treu und Glauben zur Festsetzung angemeldeten Mehrkosten vom Rechtspfleger im Kostenfestsetzungsverfahren abzusetzen sind. Dabei könne es als rechtsmissbräuchlich anzusehen sein, wenn der Antragsteller die Festsetzung von Mehrkosten beantrage, die dadurch entstanden sind, dass er einen oder mehrere gleichartige, aus einem einheitlichen Lebensvorgang erwachsene Ansprüche gegen eine oder mehrere Personen ohne sachlichen Grund in getrennten Prozessen verfolgt hat. Gleiches gelte für Erstattungsverlangen in Bezug auf Mehrkosten, die darauf beruhen, dass mehrere von demselben Prozessbevollmächtigten vertretene Antragsteller in engem zeitlichem Zusammenhang mit weitgehend gleichlautenden Antragsbegründungen aus einem weitgehend identischen Lebenssachverhalt ohne sachlichen Grund in getrennten Prozessen gegen den- oder dieselben Antragsgegner vorgegangen sind. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Berlin: Wenn drei Abmahnungen nur als „dieselbe Angelegenheit“ abgerechnet werden könnenveröffentlicht am 7. Januar 2010
LG Berlin, Urteil vom 17.11.2009, Az. 27 S 9/09
§§ 823, 249 BGB; 185 ff. StGB, 22 f. KUG, § 15 Abs. 2 S. 1 RVGDas LG Berlin hat entschieden, dass es sich für den Rechtsanwalt gebührentechnisch unter Umständen nur um eine Angelegenheit handeln kann, auch wenn die Unterlassungsansprüche dreier Betroffener verfolgt werden. Im streitigen Fall löste ein Zeitungsartikel Ansprüche der drei in dem Artikel genannten Betroffenen aus. Diese machten über einen Rechtsanwalt ihre Ansprüche geltend. Die vertretende Kanzlei hatte diese als getrennte Angelegenheiten behandelt und dementsprechend abgerechnet. Das Gericht führte jedoch aus, dass in diesem speziellen Fall eine einheitliche Bearbeitung habe erfolgen können, da sowohl die Prüfung der Angelegenheiten als auch die Rechtsgrundlage der Ansprüche gleichläufig waren. Auch habe es sich um dieselbe Beklagte, gehandelt und es seien wortgleiche Schreiben verfasst worden. Dass sich die Verfahren im Anschluss unterschiedlich entwickelt hätten, sei unbeachtlich, da maßgeblicher Zeitpunkt für die Prüfung der Frage, ob ein einheitliches Prüfungsvorgehen möglich war, die Mandatserteilung gewesen sei.
- EBAY: eBay Österreich bietet Onlinehändlern das Angebot von Artikeln „in mehreren Varianten“veröffentlicht am 19. Juli 2009
Bei verschiedenen ausländischen eBay-Plattformen, u.a. eBay Österreich ist unlängst das neue Angebotsformat „Angebot mit mehreren Varianten“ vorgestellt worden (JavaScript-Link: eBay). eBay beschreibt das Angebotsformat wie folgt: „Stellen Sie mehrere Artikel mit unterschiedlichen Größen und Farben in nur einem Angebot zusammen und präsentieren Sie Ihren Kunden Ihre ganze Auswahl auf einen Blick. Legen Sie für jede Variante einen Preis fest und verkaufen Sie alle Größen und Farben für eine einzige Angebotsgebühr. Mit diesem neuen Angebotsformat machen Sie es Ihren Kunden leicht, immer genau den Artikel zu finden, den sie suchen.“
- LG Köln: Erlaubnispflichtiges Glücksspiel liegt vor, wenn mehrere Lose von jeweils 0,50 EUR erworben werden könnenveröffentlicht am 3. Juli 2009
LG Köln, Urteil vom 07.04.2009, Az. 33 O 45/09
§§ 3, 4 Nr. 11, 8 UWG; § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1 – 4, § 7 Abs. 1 GlüStV; §§ 58, 8a Abs. 1 S. 5 RStVDas LG Köln hat entschieden, dass die Veranstaltung eines Gewinnspiels auch dann ein erlaubnispflichtiges Glücksspiel darstellt, wenn die kritische Grenze von 0,50 EUR durch Mehrfachkauf von Losen überschritten werden kann. Die Antragsgegnerin zu 1), deren Geschäftsführer der Antragsgegner zu 2) war, bot über das Internet die Möglichkeit, an einem Spiel teilzunehmen, bei dem ein Teilnehmer Lose zum Preis von jeweils 0,50 EUR erwerben konnte, um damit an der Verlosung von Sachpreisen teilzunehmen. Die Antragsgegner waren nicht im Besitz einer Erlaubnis für die Veranstaltung von Glücksspielen. Die Antragsgegnerin zu 1) bewarb ihr Spielangebot mit der Gratiszugabe von zwei Freilosen nach erfolgreicher Registrierung sowie mit der Aussage: „Jetzt gewinne ich, was ich will!“. Sie schaltete zudem Banner-Werbung für ihr Gewinnspiel auf der Website … . Das Landgericht erließ zunächst eine einstweilige Verfügung, mit der den Antragsgegnern das Geschäftsmodell verboten wurde. Die einstweilige Verfügung wurde sodann bestätigt. (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Unterlassungsantrag kann hilfsweise auf mehrere Wettbewerbsverstöße gestützt werdenveröffentlicht am 25. Mai 2009
OLG Frankfurt a.M, Urteil vom 26.03.2009, Az. 6 U 242/08
§§ 3 Abs. 1, 5, 8 Abs. 3 Nr. 1 UWGDas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung durch mehrere Wettbewerbsverstöße gestützt werden kann. Unerheblich sei, ob sämtliche der genannten Wettbewerbsverstöße gegeben seien. Ein Unterlassungsantrag sei nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, GRUR 2001, 453 – TCM-Zentrum, Rn. 30) schon dann in vollem Umfang begründet, wenn die Verletzungshandlung nur einen der gerügten Wettbewerbsverstöße enthalte; auf die Frage, ob die beanstandete Verletzungshandlung auch im Übrigen wettbewerbswidrig sei, komme es dann nicht mehr an. Daraus ergebe sich die Möglichkeit des Gerichts, sich gegebenenfalls nur mit einem das Verbot rechtfertigenden Verstoß zu befassen. In der Folge könne ein Berufungsgericht das in erster Instanz ausgesprochene Verbot der konkreten Verletzungshandlung nicht nur mit dem vom Erstgericht angenommenen, sondern auch mit einem anderen der gerügten Wettbewerbsverstöße begründen. (mehr …)
- OLG Düsseldorf: Miturheber einer Software kann bei Verletzung seiner Urheberrechte keinen Schadensersatz fordernveröffentlicht am 29. Januar 2009
OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.11.2008, Az. I-20 U 72/06
§§ 2 Abs. 1, 8 Abs. 1, Abs. 4 S. 1, 69a Abs. 1, 69c Nr. 1 und 3, 97 Abs. 1UrhG, §§ 242, 259 BGBDas OLG Düsseldorf hatte über den Fall zu entscheiden, dass eine Software von mehreren Programmierern erstellt worden war und sodann Unklarheit über die späteren Vertriebsrechte bestand. Die Düsseldorfer Richter befanden, dass der Programmierer u.a. keinen Anspruch auf Auskunftserteilung bzgl. der Höhe der Einkünfte durch die Beklagte habe. Er sei als bloßer Miturheber der Software nach § 8 Abs. 1 UrhG nicht aktivlegitimiert, von den Beklagten Leistung alleine an sich selbst zu verlangen. Miturheber seien als Gesamthandsgemeinschaft zu qualifizieren und könnten die Ansprüche, die die Verwertung des Werkes beträfen, nur gemeinsam geltend machen. Dies gilt nur dann nicht, wenn der/die Miturheber zugunsten anderer auf die Verwertung ihrer Rechte verzichtet hätte(n). (mehr …)
- OLG Frankfurt: Werden gegen eine Website mehrere isolierte einstweilige Verfügungen beantragt, können die Verfügungsanträge unzulässig seinveröffentlicht am 28. Juli 2008
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 08.08.2005, Az. 6 W 107/05
§ 12 Abs. 2 UWGNach Rechtsansicht des OLG Frankfurt a.M. entfällt die für den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung notwendige Eilbedürftigkeit, wenn der Antragsteller zunächst beantragt, der Antragsgegnerin die Werbung mit mehreren im Internet verbreiteten Textseiten in ihrer Gesamtheit zu verbieten und sodann in Bezug auf die vom angerufenen Landgericht nicht aufgenommenen Wettbewerbsverstöße jeweils isolierte einstweilige Verfügungen beantragt. Das LG Frankfurt a.M. war zunächst der Ansicht, die Aufspaltung des einheitlichen Lebenssachverhalts in mehrere Verfügungsanträge erfolge, um die Antragsgegnerin mit unnötigen Kosten zu belasten und damit rechtsmissbräuchlich. Das OLG war der Auffassung, dass auf den Punkt der Rechtsmissbräuchlichkeit nicht mehr einzugehen sei, da durch die Aufspaltung der Anträge signalisiert werde, dass es dem Antragsteller mit seinen Anträgen gerade nicht eilig ist, anderenfalls er sie zusammengefasst hätte. Zugleich erklärte das OLG Frankfurt. a.M. auch, unter welchen Umständen die sich aus dem identischen Lebenssachverhalt ergebenden Unterlassungsansprüche in mehrere Eilverfahren aufgespalten werden können: „Dies ist etwa der Fall, wenn