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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 29. September 2015

    BGH, Beschluss vom 18.08.2015, Az. X ZB 3/14
    § 6 Abs. 2 PatKostG

    Der BGH hat entschieden, dass bei einer Rechtsbeschwerde von mehreren Patentinhabern jeder Patentinhaber die Beschwerdegebühr zu entrichten hat. In den Fällen, in denen das Patentgericht bei einem Einspruch oder einer Beschwerde durch mehrere Beteiligte die Zahlung nur einer Gebühr für unzureichend erachtet, ist nach Auffassung zu prüfen, ob die entrichtete Gebühr zumindest einem der Beteiligten zugeordnet werden kann. Zum Volltext der Entscheidung hier.

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