Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- OLG München: Die Zuwiderhandlungen gegen eine Unterlassungsverpflichtung auf mehreren Handelsplattformen rechtfertigen mehrere Vertragsstrafenveröffentlicht am 15. Januar 2015
OLG München, Urteil vom 23.10.2014, Az. 29 U 2626/14
§ 339 BGBDas OLG München hat entschieden, dass einzelne Zuwiderhandlungen gegen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung auf den Internethandelsplattformen eBay und Amazon, sowie Internetseiten und einem Webshop für Smartphones nicht – auch nicht unter dem Gesichtspunkt der Handlungseinheit – zu einer (1) Zuwiderhandlung zusammengefasst werden können. Im vorliegenden Fall wurde in einem ersten Verfahren eine Vertragsstrafe von 4.500,00 EUR und sodann in einem weiteren Verfahren, wegen „vorsätzlicher Fortsetzung der Wettbewerbsverstöße“ in vier Fällen, eine Vertragsstrafe von insgesamt 13.000,00 EUR festgesetzt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)