Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- BGH: Die Bezeichnung „Stadtwerke“ deutet auf ein Unternehmen in öffentlicher Hand hinveröffentlicht am 25. Oktober 2012
BGH, Urteil vom 13.06.2012, Az. I ZR 228/10
§ 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 UWGDer BGH hat entschieden, dass die Bezeichnung eines Unternehmens im Bereich Strom- und Erdgasversorgung u.a. als „Stadtwerke“ darauf hinweist, dass dieses Unternehmen jedenfalls mehrheitlich in kommunaler Hand ist. Sei dies tatsächlich nicht der Fall, liege eine wettbewerbsrechtlich relevante Irreführung des Verbrauchers vor, der einem Unternehmen in öffentlicher Hand regelmäßig eine größeres Vertrauen als Privatunternehmen entgegen bringe. Zum Volltext der Entscheidung: