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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 25. Oktober 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 13.06.2012, Az. I ZR 228/10
    § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 UWG

    Der BGH hat entschieden, dass die Bezeichnung eines Unternehmens im Bereich Strom- und Erdgasversorgung u.a. als „Stadtwerke“ darauf hinweist, dass dieses Unternehmen jedenfalls mehrheitlich in kommunaler Hand ist. Sei dies tatsächlich nicht der Fall, liege eine wettbewerbsrechtlich relevante Irreführung des Verbrauchers vor, der einem Unternehmen in öffentlicher Hand regelmäßig eine größeres Vertrauen als Privatunternehmen entgegen bringe. Zum Volltext der Entscheidung:

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